Tobias Steiner

Auer Witte Thiel begrüßt qualifizierten Münchener Mietspiegel zur Einschätzung der Miethöhen

Auer Witte Thiel informiert: Mietspiegel ist gesetzliches Begründungsmittel für Mieterhöhungen

Auer Witte Thiel: Mietrechtänderungsgesetz soll Vermieter besser schützen

Auer Witte Thiel: Gesetzesentwurf will das Mietrecht an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen

Auer Witte Thiel: BGH präzisiert Regelung zur Kostenbefreiung bei baulichen Veränderungen

Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof stärkt Rechtssicherheit von Immobilieneigentümern

Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

München – November 2011. Das Oberlandesgericht Braunschweig begrenzt in einem aktuellen Urteil die Gewährleistungspflichten des Vermieters. Mietminderungen seien nur dann zulässig, wenn die Beeinträchtigung die Mietsache unmittelbar betrifft und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mit Störungen hat rechnen können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (OLG Braunschweig, 1 U 68/10).

Auer Witte Thiel: „Neue Vorschriften bei Kreditvergabe entkräften Vorwürfe zu Abzocke oder Betrug“

München, im Juni 2010: Am 11. Juni ist das neue Gesetz zum Verbraucherkreditschutz in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist eine bessere Information der Verbraucher bei Aufnahme eines Kredits. Geeignet ist das Gesetz auch, um Vorwürfe über Abzocke oder Betrug zu entkräften, so Auer Witte Thiel. Verbraucher müssen demnach ab sofort schon vor Abschluss eines Vertrags über wesentliche Bestandteile des Kredits informiert werden. Auch die Werbung unterliegt nun strengeren Kriterien – das neue Gesetz verpflichtet die Kreditinstitute, mit realistischen Zinssätzen zu werben. Die Münchner Rechtsanwälte Auer Witte Thiel sehen nunmehr eine gute Chance, ungerechtfertige Behauptungen über Abzocke und Betrug zu widerlegen.

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