Ulrich Horrion

"P-Konto"- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen - Zwangsvollstreckungsrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz Zwangsvollstreckungsrecht Dresden:

Ein bezifferter Sockelbetrag im P-Konto ist verzichtbar, wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt und die monatlichen Vergütungen stark schwanken. Dann kann das Vollstreckungsgericht „die monatlichen Lohnzahlungen“ vor der Kontenpfändung schützen (BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az. VII ZB 64/10)

Anspruch auf Überstundenvergütung aus "Vergütungserwartung" möglich - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden

Arbeitsrecht Dresden - Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden

Recht auf nachträgliche Überstundenvergütung bei unwirksamer Mehrarbeitsklausel setzt voraus, dass eine berechtigte Vergütungserwartung besteht und nicht realisiert wird (BAG, Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 AZR 406/10).

Absenkung des Pfändungsfreibetrags nach § 850 c IV ZPO nur auf Gläubigerantrag - Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

Klage des Treuhänders gegen den Schuldner auf Zahlung von Teillohn infolge Absenkung des Pfändungsfreibetrages für die Vergangenheit ist rechtswidrig (BGH, Urteil vom 03.11.2011, Az. IX ZR 46/11)

Werksangehöriger muss sich bei Schadensabrechnung Reparaturrabatt anrechnen lassen - Verkehrsrecht Dresden

Verkehrsrecht Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Rechtsgrundsatz - Verkehrsrecht Dresden

Geschädigter darf von fiktiver Schadensabrechnung laut Gutachten auf tatsächliche Schadensabrechnung laut Rechnung wechseln. Einen Rabatt aufgrund Betriebsvereinbarung muss er sich anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 18.10.2011, Az. VI ZR 17/11).

Sexuelle Belästigung kann Arbeitgeberkündigung rechtfertigen - Arbeitsrecht Dresden

Arbeitsrecht Dresden - Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden

Im Rahmen der Interessenabwägung bei der Frage der außerordentlichen Kündigung aufgrund sexueller Belästigung ist § 12 Abs. 3 AGG zu beachten, wonach der Arbeitgeber zur Ergreifung angemessener Maßnahmen verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 09.04.2011, Az. 2 AZR 323/10).

Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Schuldenbereinigungsplan mit 5 % Quotenzahlung und Verfahrensdauer von 8 Monaten befreit Schuldner von 180.000,00 EUR Schulden.
Der Schuldner hatte aus früherer Selbstständigkeit gegenüber 15 Gläubigern ca. 180.000,00 EUR Schulden. Der Schuldner nahm eine Festanstellung an. Die Gläubiger versuchten regelmäßig die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Mit seinem Problem wandte sich der Schuldner an die Kanzlei Horrion. Das Ziel der Beratung war die Befreiung des Mandanten von seinen Verbindlichkeiten.

Insolvenzverwalter fordert von Arbeitnehmer Abfindung zurück, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Arbeitsrecht Dresden

Arbeitsrecht Dresden - Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden

Eine nach dem Insolvenzantrag gegen den Arbeitgeber durch Zwangsvollstreckung eingetriebene Abfindung stellt eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, GAZR 736/09).

Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden

Belastet der Schuldner vor der Insolvenz sein Grundstück mit einer Grundschuld, ohne dass eine Forderung besteht, so ist dies eine Vermögensverschwendung (BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az. IX ZB 169/10).

Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Chemnitz

Insolvenzrecht Chemnitz - Kanzlei Ulrich Horrion - Rechtsanwalt in Chemnitz

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Chemnitz

Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10).

Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden

Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10).

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