Einkommenssteuererklärungen
Freiwillige Abgabe der Anlage KAP
Verfasst von PR-Blickpunkt am 16. August 2010 - 15:32Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer müssen Steuerzahler, beginnend mit Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2009, keine Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) mehr abgeben.
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