Insolvenzrecht

Keine automatische Aufhebung von Energielieferverträgen bei Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Vertragsklauseln, welche eine insolvenzbedingte Vertragsaufhebung regeln, sind unwirksam - Insolvenzrecht Dresden Vertragsklauseln, welche eine insolvenzbedingte Vertragsaufhebung regeln, sind unwirksam - Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden

Vertragsklauseln, ...

Erbverzicht des Schuldners ist insolvenzfest-Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden

Der durch Erbvertrag Bedachte darf Erbverzicht erklären. Der Erbverzicht bleibt bei späterer Insolvenz bestehen-Insolvenzrecht Dresden Der durch Erbvertrag Bedachte darf Erbverzicht erklären. ...

Ab 01.01.2013 Neuregelungen im Insolvenzrecht - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht - Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden Das Regierungskabinett hat am 18.07. ...

Scheckzahlung an Vollstreckungsbeamten kann zur Insolvenzanfechtung führen - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht - Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO - Insolvenzrecht Dresden Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, ...

Insolvenzschuldner darf unpfändbaren Lohn einklagen - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11. ...

Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Restschuldbefreiung

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen - Insolvenzrecht Dresden Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen - Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht ...

Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz-Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzrecht Dresden

Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen, und wird er von einem Gläubiger wegen Insolvenzverschleppung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so gilt die Zahlungseinstellung als Insolvenzgrund § 17 II. 1 InsO) als bewiesen (BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az.: II ZR 119/10).

Auch öffentlich-rechtliche Gläubiger sind der Insolvenzanfechtung ausgesetzt, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO aufgrund Zahlungseinstellung kann nur durch den Beweis der Zahlungsfähigkeit widerlegt werden, nicht jedoch durch den Beweis der Zahlungsunwilligkeit (BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. IX ZR 239/09).

Insolvenzanfechtung kann zur Rückzahlung einer Vergleichszahlung führen-Insolvenzrecht.

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden
Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den nach § 133 InsO für die Insolvenzanfechtung erforderlichen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners entfallen lassen. (BGH, Urteil vom 08.12.2011, Az. IX ZR 156/09).

"P-Konto"- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen - Zwangsvollstreckungsrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz Zwangsvollstreckungsrecht Dresden:

Ein bezifferter Sockelbetrag im P-Konto ist verzichtbar, wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt und die monatlichen Vergütungen stark schwanken. Dann kann das Vollstreckungsgericht „die monatlichen Lohnzahlungen“ vor der Kontenpfändung schützen (BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az. VII ZB 64/10)

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