Recht

Bedingungen für eine Ehescheidung

Ein Scheidungsverfahren unterliegt umfassenden rechtlichen Vorschriften. Eine Ehe kann dann formell wirksam geschieden werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn die Liebe geht – Ehevertrag sichert ab

Die Ehe soll ein Zusammenschluss aus Liebe und für immer sein. Nichtsdestotrotz können verschiedene Gründe zu einer Trennung führen.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Für alle, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist dessen Verlust ein einschneidendes Erlebnis.

Die Form eines Arbeitszeugnisses

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, hat der Arbeitgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Verkehrsunfall – Keine Ansprüche verschenken

Auf Deutschlands Straßen kracht es. Und zwar immer häufiger. Und immer öfter ist man sich über seine Rechte unsicher.

BGH entscheidet: Alleinerziehende Elternteile müssen Vollzeit arbeiten

Auf Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofes müssen alleinerziehende Elternteile Vollzeit arbeiten, wenn für das Kind die Möglichkeit einer Betreuung besteht.

EGMR stärkt die Rechte leiblicher Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkte durch ein kürzliches Urteil die Rechte von möglichen biologischen Vätern im Umgang mit deren Kindern.

BGH zum Konflikt zwischen Erwerbsobliegenheit und Erstausbildung

Am 04.05.2011 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Interesse eines Elternteiles an einer Erstausbildung schwerer wiegen kann, als die Erwerbsobliegenheit den Kindern gegenüber (BGH XII ZR 70/0

Die elterliche Sorge für Väter nichtehelicher Kinder

Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform (BVR 932/10).

Vermögensbildung darf Unterhalt nicht entgegenstehen

Das OLG Köln entschied am 21.Juni 2011, das Aufwendungen, die während der Ehe zum Zweck der Altersvorsorge und Vermögensbildung gemacht wurden, den Umfang des nachehelichen Unterhalts nicht beschränke

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