Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

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Insolvenzverwalter fordert von Arbeitnehmer Abfindung zurück, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Arbeitsrecht Dresden

Arbeitsrecht Dresden - Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden

Eine nach dem Insolvenzantrag gegen den Arbeitgeber durch Zwangsvollstreckung eingetriebene Abfindung stellt eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, GAZR 736/09).

Germania Inkasso informiert Gläubiger über das Wichtigste zum Thema Zwangsvollstreckung

Deggendorf, 30. August 2010 – Trotz des jüngsten Rekordaufschwungs der deutschen Wirtschaft gehören Schulden und Überschuldung immer häufiger zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen.

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