Sorglos im Alter- Die 10 wichtigsten Infos zur Pflegeversicherung

München, 10. August 2011 – Das Jahr 2011 ist das Jahr der Pflege. Viele ignorieren das Thema jedoch, weil es ihnen zu weit weg vorkommt. Doch kann es jeden unerwartet treffen: Angehörige sind plötzlich pflegebedürftig und die Familie muss zahlen. Was in so einem Fall zu tun ist und wie man sich durch den Dschungel der Vorsorge kämpft, erklärt auf ZEHN.DE Wirtschaftsjournalist Florian Flicke in zehn kompakten Tipps.

Obwohl 1995 der zusätzliche Pflegeschutz eingeführt wurde, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte 1,95 % des Einkommens zahlen (http://www.zehn.de/beitrag-zur-pflegeversicherung-6694673-2) reicht dies in der Regel nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken. Die Pflegeversicherung wird längst nur noch als „Teilkasko“ eingestuft. Auch sogenannte private Pflegezusatzpolicen haben vergleichsweise hohe Gebühren. Der Finanzexperte Flicke rät auf ZEHN.DE sich zusätzlich abzusichern: „Aktien- oder Indexfonds bieten auf lange Sicht deutlich bessere Renditen.“

Es gibt drei Pflegstufen, in der die Krankenversicherung den Pflegebedürftigen einstufen kann: Von 400 € bei „Erheblich Pflegebedürftigen“ bis zu 1.550 € bei „Schwerstpflegebedürftigen“ beläuft sich die staatliche Hilfe. Dies deckt jedoch kaum die Hälfte der realen Kosten ab. Kann der Pflegebedürftige die restlichen Kosten nicht selbst decken, wendet sich der Staat an die Familie: „Kinder haften für ihre Eltern und sind gesetzlich verpflichtet für diese im Alter zu sorgen“, so Flicke. Der Anteil errechnet sich nach der finanziellen Leistungskraft des Einzelnen, was oft zu Unstimmigkeiten zwischen Geschwistern führen kann. Flicke empfiehlt: „Eine frühzeitige private Einigung innerhalb der Familie ist hier die beste Vorsorge.“

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