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Biogasrat+ e. V. kritisiert Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Berlin, 19.05.2016. In seiner heute vorgelegten Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf“ der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes schlägt der Biogasrat+ e. V. Alarm und fordert gravierende Änderungen sowie ein klares Bekenntnis der Regierung zu einer weiteren Förderung dezentraler Energiekonzepte. Mit der willkürlichen Diskriminierung von Strom aus Biomasse, der nach Plänen des Bundesministeriums der Finanzen im Stromsteuergesetz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie gelten soll, wird die Branche systematisch benachteiligt, warnt der Verband. In der Konsequenz wäre damit künftig eine Stromsteuerbefreiung für Strom aus Biomasse (§ 8e StromStG-Entwurf) ausgeschlossen. „Strom aus Biomasse gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als erneuerbare Energie und muss daher auch im Stromsteuergesetz als erneuerbare Energie definiert werden“, fordert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., „Alles andere ist völlig inakzeptabel.“ In seiner Stellungnahme spricht sich der Verband daher für die Fortführung der Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien in der geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes (§ 9 Abs. 1 StromStG), eine Fortführung der Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen gemäß § 53a und 53b EnergieStG sowie die Fortführung der Energiesteuerbefreiung für Biokraftstoffe im EnergieStG aus.