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Biomethanbranche fordert mehr Wettbewerb im EEG 2016

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Biogasrat+ e. V.: Effiziente Neuanlagen für die Stromerzeugung aus Biomasse werden ausgebremst

Berlin, 04.07.2016. Scharf kritisiert der Biogasrat+ e.V. anlässlich der heutigen Anhörung im Bundes-tag zum EEG 2016 die willkürliche politische Diskriminierung von Neuanlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse bei den geplanten Ausschreibungen. „Wenn es tatsächlich einen Ausbau von 150 Mega-watt pro Jahr und perspektivisch 200 Megawatt pro Jahr bei der Stromerzeugung aus Biomasse geben soll, dann müssen Neuanlagen eine wettbewerbliche Chance bekommen und nicht bereits im Vorhinein durch einen geringeren Gebotshöchstwert von 14,88 Ct/kWh gegenüber Bestandsan-lagen mit einem Gebotshöchstwert von 16,9 Ct/kWh aus dem Rennen geworfen werden“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Aktuell entstehe der Eindruck bei den Unter-nehmen der Bioenergiebranche, dass nur noch Altanlagen geduldet würden und kosteneffiziente, wettbewerblich agierende Anlagenkonzepte nicht mehr gewünscht seien, so der Verband.

EEG 2016: Biogasrat+ e. V. sieht weiterhin erheblichen Änderungsbedarf

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Gebotshöchstpreis für Biomasse-Ausschreibung muss wettbewerblich ermittelt werden

Berlin, 08.06.2016. Der heutige Kabinettsbeschluss zum EEG 2016 ist in den Augen des Biogasrat+ e. V. ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Mit der verbindlichen Regelung von Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen im EEG 2016 und einem fixen Termin für die erste Ausschreibungsrunde im Bereich Biomasse im Jahr 2017 wurden Kernforderungen des Verbandes berücksichtigt“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Dies schaffe grundsätzlich Planungssicherheit für die Branche. „Gleichwohl sehen wir nach wie vor die konkrete Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens über die Verordnungsermächtigung nach § 88 ohne Beteiligung der Bundesländer kritisch, gerade weil die Branche in den vergangenen Monaten große Unterstützung aus den Ländern, allen voran Bayern, erhalten hat“, so Hochi.

Energiewende retten! – Bundesweite Warnminute „5 vor 12“ - Biogasrat+ e. V. schließt sich EEG-Kampagne 2016 an

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Berlin, 24.05.2016. Eine breite Allianz von Verbänden und Branchenakteuren aus dem Bereich der erneuerbaren Energien setzt morgen, Mittwoch, 25.05.2016, mit einer bundesweiten Warnminute ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Regelungen im EEG 2016, die die wirtschaftliche Existenz der gesamten Branche bedrohen. Im Sinne einer breiten Unterstützung für die EEG-Kampagne 2016 unter dem Dach des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e. V. (BEE) schließt sich der Biogasrat+ e. V. dem Motto „Energiewende retten!“ an und appelliert an Politik und Öffentlichkeit, der erneuerbaren Energieversorgung auch in Zukunft eine Chance zu geben. „Die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie wirkt als Einkommens- und Beschäftigungsmotor über alle Wertschöpfungsstufen, sichert die Technologieführerschaft insbesondere mittelständischer Unternehmen und steht für Innovationskraft und weltweite Exporterfolge“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. „Die aktuellen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedrohen die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Erzeugung erneuerbarer Energie aus Wind, Sonne oder Biomasse.“

Bundesregierung als Totengräber einer dezentralen Energieversorgung

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Biogasrat+ e. V. kritisiert Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes

Berlin, 19.05.2016. In seiner heute vorgelegten Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf“ der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes schlägt der Biogasrat+ e. V. Alarm und fordert gravierende Änderungen sowie ein klares Bekenntnis der Regierung zu einer weiteren Förderung dezentraler Energiekonzepte. Mit der willkürlichen Diskriminierung von Strom aus Biomasse, der nach Plänen des Bundesministeriums der Finanzen im Stromsteuergesetz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie gelten soll, wird die Branche systematisch benachteiligt, warnt der Verband. In der Konsequenz wäre damit künftig eine Stromsteuerbefreiung für Strom aus Biomasse (§ 8e StromStG-Entwurf) ausgeschlossen. „Strom aus Biomasse gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als erneuerbare Energie und muss daher auch im Stromsteuergesetz als erneuerbare Energie definiert werden“, fordert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., „Alles andere ist völlig inakzeptabel.“ In seiner Stellungnahme spricht sich der Verband daher für die Fortführung der Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien in der geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes (§ 9 Abs. 1 StromStG), eine Fortführung der Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen gemäß § 53a und 53b EnergieStG sowie die Fortführung der Energiesteuerbefreiung für Biokraftstoffe im EnergieStG aus.

EEG 2016 - Ausschreibung für Biomasse muss jetzt geregelt werden

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Biogasrat appelliert an Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder

Berlin, 12.05.2016. „Die Energiewende wird ohne ein Zusammenspiel aller erneuerbaren Energien nicht gelingen! Fluktuierende Energieerzeugung aus Wind und Sonne muss durch eine gesicherte, zeitlich und räumlich entkoppelte Energieversorgung aus Biogas und Biomethan flankiert werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass Biomasse jetzt ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 erhält!“ Mit diesem eindringlichen Appell wendet sich Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., an die heute tagende Ministerpräsidentenkonferenz der Länder.