Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Neue Informationspflichten für B2C-Unternehmer ab Februar 2017

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Ab dem 1. Februar 2017 müssen sich Unternehmer aus dem B2C-Bereich auf veränderte Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz einstellen. Der Verbraucher ist darüber aufzuklären, inwiefern das Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, im Fall der Fälle an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Welche Unternehmen sind von den neuen Regelungen betroffen und wie können drohende, kostenpflichtige Abmahnungen verhindert werden?