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Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz ungenügend
Berlin, 31.01.2017. Den heute zur Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium stehenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes betrachtet der Biogasrat+ e. V. als unzulänglich. Insbesondere bei der Wärmeversorgung im Gebäudebereich wurde die Chance vertan, die bereits heute zur Verfügung stehenden Potenziale der Bioenergie und insbesondere Biomethan für eine schnelle und nachhaltige Treibhausgasminderung zu nutzen. „Mit dem technikoffenen Einsatz von Biomethan ist bereits heute eine klimaschonende und sozialverträgliche Wärmeversorgung möglich“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.. „Wir fordern daher eine Nutzungspflicht für Erneuerbare im Gebäudebestand, nur so lässt sich der Wärmemarkt dekarbonisieren, alles andere ist Augenwischerei.“
Der diskriminierungsfreie Einsatz von Biomethan als Beimischprodukt in modernen und hocheffizienten Brennwertthermen stellt dabei eine kostengünstige Technologieoption dar, die letztlich nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern zugutekommt. „Wir appellieren daher an die Bundesregierung, diese Möglichkeit des sozialen Klimaschutzes im Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen und Biomethan als Beimischprodukt zu Erdgas in Höhe von mindestens 15 Prozent in hocheffizienter Brennwerttechnik als Erfüllungsoption zu berücksichtigen.“