ARAG Verbrauchertipps

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ARAG Verbrauchertipps

Umstellung auf DVB-T2: Keine Anerkennung der Mehrkosten
Ob Röhrenfernseher aus Omas Zeiten oder moderner Flachbildschirm - das digitale Fernsehen hat sich weiterentwickelt. Der Umstieg auf den neuen so genannten DVB-T2-Standard, der am 29. März vollzogen wird, ist mit einigen Mehrkosten für Hardware und das private Programm verbunden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Sozialhilfeempfänger diese Zusatzkosten nicht auf das Sozialamt abwälzen können, sie müssen selber dafür aufkommen. In einem konkreten Fall wollte eine Sozialhilfeempfängerin nicht nur die einmaligen Kosten für einen Receiver oder ein Fernsehgerät von etwa 100 Euro erstattet haben, sondern auch die monatlichen knapp sechs Euro für die fällige Freenet-TV Gebühr. Ihr Argument: Der Staat sei verpflichtet, ein Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu gewährleisten. Doch das Amt erteilte ihr eine Absage. Einerseits falle ein Fernsehgerät unter den Regelbedarf, andererseit erhält sie aufgrund einer Schwerbehinderung ohnehin schon einen pauschalen monatlichen Mehrbedarf, von dem sie die Kosten für den Privatsender problemlos aufbringen könne (Sozialgericht Berlin, Az: S 146 SO 229/17 ER).

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Reiserabatt für Reisebüroangestellte nicht steuerpflichtig
Wer im Reisebüro arbeitet, kommt in der Regel ab und zu in den Genuss günstiger Reisen. Mit diesen so genannten Expediententarifen, die Ersparnisse von bis zu 80 Prozent bringen können, wollen Reiseveranstalter gute Geschäftsverbindungen sichern und sich den Partnern hautnah präsentieren. Der Rabatt darf nach Angaben der ARAG Experten nicht vom Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. In einem konkreten Fall genoss eine Reisebüromitarbeiterin mit ihrem Ehemann eine Hochseekreuzfahrt für einen Preis, der 80 Prozent unter dem Katalogpreis lag. Bei einer Lohnsteuerprüfung wurde der Rabatt als geldwerter Vorteil und als Arbeitslohn von dritter - also Nichtarbeitgeber - Seite behandelt. Doch die Angestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht. Die Richter wollten keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erkennen. Nach Angaben der ARAG Experten ist ein von Dritten gewährter Preisvorteil nur dann ein Arbeitslohn, wenn er im Interesse des Arbeitgebers ist oder die Arbeitsleistung der Angestellten belohnen sollte. Doch in diesem Fall kann man vielmehr von eigenwirtschaftlichen Gründen des Reiseveranstalters ausgehen, der sich mit den Rabatten einen zusätzlichen, attraktiven Kundenkreis sichert, zusätzliche Umsätze an Bord erzielt oder seine Auslastung optimiert (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 5 K 2504/14 E).

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Noch mehr Steuern beim Dienstwagen sparen
Nach Angaben von ARAG Experten können Nutzer von Dienstwagen ab sofort noch mehr Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nun auch Kosten für den Unterhalt und Betrieb des Dienstwagens - also beispielsweise Benzin, Versicherung und Inspektionen - steuermindernd geltend gemacht werden können. Vorher mussten die Steuerzahler Kosten rund um das Dienstfahrzeug selber tragen. Doch die ARAG Experten warnen: Wer seine Belege rund um den Dienstwagen nicht aufbewahrt hat, wird Schwierigkeiten haben, die Kosten nachträglich nachzuweisen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 2/15).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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