Arbeitsrecht in Stuttgart: Info für freie Mitarbeiter
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 November 2020EntgTranspG gilt auch für feste Freie - Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart zu BAG Entscheidung
STUTTGART. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse fallen unter das Entgelttransparenzgesetz, kurz EntgTranspG. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsberichts (BAG) verweist der Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart, Matthias Bieringer. Diese Entscheidung hat vor allen eine Bedeutung für Menschen, die wie viele feste freie Mitarbeiter in Rundfunkanstalten oder in den Medien arbeiten. Die Richter am BAG stellen damit klar, dass auch bei arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen die Geschlechterparität mit Blick auf die Bezahlung einzuhalten ist. Geklagt hatte eine Redakteurin des ZDF Nachrichtenmagazins Frontal 21, die erfahren hatte, dass ihre Bezüge im Vergleich zu den Bezügen männlicher Kollegen mit weniger Berufserfahrung und einer kürzeren Betriebszugehörigkeit niedriger waren.