Asylrecht

Agenda News: Grundgesetz Art 16a – „politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

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Ob ihnen ein Bleiberecht gewährt wird oder Abschiebung an der Grenze oder hinter der Grenze droht, spielt keine Rolle. Eine lächerliche Regierungskrise, in der der Streit zwischen Merkel und Seehofer rational nicht zu erklären ist.

Lehrte, 10.07.2018. Deutschland wird von einer schwachen Regierung geführt, die sich immer mehr der Lächerlichkeit aussetzt. Seehofer hat mit seinem „Masterplan Migration“ die Diskussion innerhalb der EU auf die Tagesordnung gesetzt. So sollen Flüchtlinge an den rund 100 Grenzübergängen in Bayern zurückgewiesen werden, die mit Fingerabdrücken in der EU bereits in anderen EU-Ländern registriert sind. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden. Merkel will eine europäische Lösung ohne eine entsprechende Änderung.

Nun steigt weißer Rauch auf: Die EU-Staaten einigten sich vorläufig, auf freiwilliger Basis, Asylzentren innerhalb der EU einzurichten und Aufnahmelager für Flüchtlinge in Drittstaaten zu prüfen. Die schwelenden Sorgen um den Streit der Schwesterparteien CDU und CSU könnten nachlassen. Die Rechnung wurde allerdings ohne den Koalitionspartner SPD gemacht, der Nachverhandlungen ankündigt.