Dienstwagenprivileg – oft kein echtes Privileg
Verfasser: cdh on Monday, 29 August 2022Derzeit wird über das sogenannte Dienstwagenprivileg kontrovers diskutiert. Dabei ist der Dienst- bzw. Geschäftswagen für Handelsvertreter und deren Außendienstmit-arbeiter kein Privileg, sondern ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Kundenbesuche und damit für die korrekte Ausübung ihrer Tätigkeit, auch in Zeiten moderner Kommunikationsmittel.
Deshalb wird bei deren Anschaffung nicht nur darauf geachtet, dass das Geschäftsfahrzeug die Anforderungen von Vielfahrern und an die Transportkapazität erfüllt, sondern insbesondere auch wirtschaftlich in Anschaffung und Betrieb ist. Übertriebener Luxus verbietet sich für Handelsvertreter aber nicht nur deshalb, sondern auch um einen unerwünschten oder falschen Eindruck bei Kunden und Lieferanten zu vermeiden.
Wird der Dienst- oder Geschäftswagen zudem auch privat genutzt, verlangt der Gesetzgeber vom jeweiligen Nutzer - vom Selbstständigen den privaten Entnahmewert aus dem Betriebsvermögen zu bestimmen bzw. vom Angestellten den geldwerten Vorteil des privaten Nutzungsanteils zu versteuern und ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge darauf zu entrichten.