Bestellerprinzip

Keine Entlastung der Verbraucher beim Kauf von Immobilien in Sicht

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Wähler werden mit dem Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien für dumm verkauft

Beim jüngsten Gesetzesentwurf, das Bestellerprinzip nun auch bei Kaufimmobilien anzuwenden, würden Immobilienbesitzer und der Staat gleichermaßen als Gewinner hervorgehen. Die Maklerprovision soll dabei auf zwei Prozent gedeckelt und vom Verkäufer übernommen werden. Zur Eigentumsförderung trägt dieser Gesetzesentwurf der Grünen und Teilen der SPD allerdings nicht bei und ist schlichtweg politische Augenwischerei. Wenn dieses Gesetz durchkommt, haben durchschnittliche Verdiener noch weniger Chancen ins Eigentum zu kommen. Verkäufer erhalten hingegen einen Freifahrtschein die Immobilienpreise noch mehr in die Höhe zu treiben.

Käufer und Makler stehen dann also als große Verlierer da. Etwa 100.000 Makler würden bei diesem gesetzlichen Eingriff in den freien Markt 72 Prozent ihres Einkommens verlieren. Die meisten würden sogar pleitegehen, weil sie die Gehälter ihrer Angestellten nicht mehr bezahlen könnten.

LEWO Immobilien GmbH über das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen

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Leipzig, 11.08.2018. „Mit dem Argument, Wohnen für breitere Zielgruppen erschwinglich zu machen, wurde nicht nur die Mietpreisbremse eingeführt, sondern auch das Bestellerprinzip bei Vermietungen“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Mit fraglichem Ergebnis. Denn wie beispielweise der Zentralverband der Immobilienwirtschaft ZIA feststellt, hat die Mietpreisbremse - zumindest in den Metropolen - nicht zu einer Beruhigung am Wohnungsmarkt beigetragen. Im Gegenteil. „Und nun soll auch noch – geht es nach dem Willen einzelner politischer Kräfte - das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen eingeführt werden“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH, Stephan Praus.

WKZ Wohnkompetenzzentren über die Ergebnisse der Verhandlungen der GroKo für Mieter

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Ludwigsburg, 16.03.2018. „In Deutschland muss etwas passieren. Die Mieten und Kaufpreise in den Metropolen steigen weiter. Die Wohneigentumsquote ist weiterhin europaweit an letzter Stelle. Und in Deutschland gibt es derzeit über 35 Millionen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Viele interessiere daher, welche Ergebnisse sie aus den Koalitionsverhandlungen betreffen könnten. Soviel vorweg: Bislang ist nur wenig entschieden, aber viel diskutiert worden.

Zweite Runde für Mietpreisbremse
„Zunächst einmal soll die Mietpreisbremse eine zweite Chance bekommen. Künftig werden Vermieter verpflichtet, den vorangegangenen Mietvertrag bei der Neuvermietung zu offenbaren. Verbraucherverbände bezweifeln, dass dies funktioniert. Die Vermietungsrealität zeige, dass Mietinteressenten gerade in den Metropolen viele Abstriche in Kauf nehmen würden. „Sie würden, um bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, sicher nicht auf dem Vorvertrag bestehen“, so Meier. Vom Tisch ist offenbar das Bestellerprinzip beim Verkauf. Teile der SPD hatten dies eingefordert. „Das Risiko bestand darin, dass die Verkäufer die Kosten für einen Makler einfach auf den Verkaufspreis geschlagen hätten, was zu einer weiteren Verteuerung geführt hätte“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.