Einspruch

MCM Investor Management AG: Streit um Transparente an der Fassade

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Transparente, die von Mietern an der Fassade einer Immobilie befestigt werden, können den Wert dieser senken. Der Bundesgerichtshof und das Amtsgericht konnten sich jedoch nicht einigen, ob sie dem Mieter oder dem Vermieter Recht geben wollen.

Magdeburg, 22.08.2019. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen besonders kontroversen Fall diskutiert: Im Jahr 2011 sollte Berliner Kiezladen geschlossen werden, woraufhin Mieter desselben Wohnhauses heftig protestierten. „Der Protest beinhaltete auch das Anbringen eines Banners, welcher Solidarität mit dem Kiezladen zeigen sollte. Dieser wurde aber erst vier Jahre später, 2015, bei der tatsächlichen Kündigung des Ladens, an der Fassade des Wohnhauses angebracht“, erklärt die MCM Investor Management AG.

Der Banner mit dem Schriftzug „Wir bleiben alle! Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten“ hatte eine Größe von vier Metern in der Breite und 1,50 Meter in der Höhe. Im darauffolgenden Jahr, 2016, erwarb dann eine Luxemburger Kapitalgesellschaft das Wohnhaus, lies den Kiezladen räumen und forderte die sofortige Entfernung der Transparente. „Zunächst entfernten die Mieter die Transparente, allerdings mit einer direkten Forderung, diese wieder anbringen zu dürfen“, so die MCM Investor Management AG weiter.