europäische CSR-Richtlinie

Green Value SCE zur Kaufmannstugend und zur Nachhaltigkeit von Unternehmen

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Suhl, 25.07.17. Kaum ein Land auf der Erde kann mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch auf eine derart lange rechtliche Historie verweisen wie die Bundesrepublik Deutschland. „Die kaufmännischen Tugenden sind elementarer Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems, wenngleich sie auch immer wieder Anlass zur Interpretation geben“, meinen die Experten der Europäischen Genossenschaft Green Value SCE. Doch das Rechtssystem ist ins Stocken geraten, passt sich inzwischen nur bei den Großunternehmen an die Wirklichkeit an.

Aufklärungspflicht zur Nachhaltigkeit
Bislang sind hierzulande ausschließlich Großunternehmen verpflichtet, ihre Aktivitäten im Hinblick auf das nachhaltige Handeln und Bewirtschaften zu dokumentieren. So gilt für alle börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gemäß der europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Social Responisbility), dass sie über ihre Nachhaltigkeit Rechenschaft ablegen müssen. „Dieser Teil des Geschäftsberichtes trägt zwar nicht direkt zum Unternehmensergebnis bei, wohl aber indirekt, denn Unternehmen, die nachhaltiger vorgehen, zeigen eine deutlich bessere Zukunftsfähigkeit“, so die Fachleute der Green Value SCE. Finanzakteure auf der ganzen Welt kaufen lieber Aktien von Unternehmen, die ihrer Nachhaltigkeit einen Stellenwert einräumen.