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MCM Investor Management AG: Betriebskostenabrechnung muss bis Ende Dezember vorliegen

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Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG machen darauf aufmerksam, dass die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr bis zum 31.12.2019 vorliegen muss.

Magdeburg, 11.12.2019. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die diesjährige Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember vorliegen muss. „Stichtag ist der 31.12.2019. Bis zu Silvester muss den Mietern ihre Abrechnung zugestellt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angeben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland sowie den Paragrafen 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

„Es könnte auch sein, dass der Vermieter mit dem Mieter eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart hat. Ist dies der Fall, muss er die entsprechende Abrechnung bis Ende des letzten Kalendermonats ausstellen und den betreffenden Abrechnungszeitraum deutlich machen. Die Variante mit dem Kalenderjahr ist dabei die gängige. Manchmal kann es dazu kommen, dass der Vermieter die Fristen nicht einhält. Das ist dann sein eigenes Verschulden und es kann keine Nachzahlung vom Mieter verlangt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.