Hauterkrankung

Badeordnungen diskriminieren wieder – oder immer noch?!

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Immer mehr Hinweise auf stigmatisierende, ausgrenzende Formulierungen gegenüber Hauterkrankten in Badeordnungen von öffentlichen Schwimmbädern erreichen den DPB.

Vor 14 Jahren war es dem Deutschen Psoriasis Bund e.V. (DPB) gelungen, die Musterbadeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) zu ändern. Ein Passus, der Menschen mit Psoriasis (Schuppenflechte) und anderen Hauterkrankungen bis ins Jahr 2005 diskriminierte, wurde damals geändert. Er lautete: „Der Zutritt ist nicht gestattet: (…). Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen.“

Der DPB konnte gemeinsam mit seinem Wissenschaftlichen Beirat und unter Einbeziehung des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. die Verantwortlichen davon überzeugen, dass die Psoriasis nicht ansteckend ist und auch kein hygienisches Problem besteht. Denn für alle Badegäste gilt, dass sie sich vor dem Baden gründlich abduschen. Danach ist auch bei Menschen mit Psoriasis nicht damit zu rechnen, dass sich Schuppen lösen, die das Badewasser belasten würden.

+++ Großer Erfolg für den DPB +++

VERSTEHEN – ANERKENNEN – EINBEZIEHEN +++ Welt-Psoriasis-Tag 2016

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Am 29. Oktober 2016 ist wieder Welt-Psoriasis-Tag. Jedes Jahr wenden sich an diesem Tag Patientenselbsthilfeorganisationen und Hautärzte auf der ganzen Welt an die Öffentlichkeit, um über die erblich bedingte und verhaltensunabhängige chronische Haut- und Gelenkerkrankung Psoriasis – umgangssprachlich auch Schuppenflechte genannt – aufzuklären und der Stigmatisierung und Diskriminierung der Erkrankten entgegenzutreten.
Unter dem Motto „verstehen – anerkennen – einbeziehen“ steht in diesem Jahr insbesondere die längst überfällige Umsetzung der WHO-Resolution zur Psoriasis in Deutschland im Fokus des Engagements. Denn offenkundig versteht die Bundesregierung die völkerrechtliche und vor allem moralische Verpflichtung der Resolution nicht, denn sonst würde sie die Resolution anerkennen und die Menschen mit Schuppenflechte in ihre gesundheitspolitischen Programme einbeziehen.

WHO-Resolution zur Psoriasis