Heuking Kühn Lüer Wojtek

Die VOF ist fort – wie finden sich Freiberufler nach der Vergaberechtsreform 2016 nun zurecht?

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Im Zuge der diesjährigen Vergaberechtsreform wurde die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen aufgelöst und die einzelnen Bestandteile in alle Winde verstreut. Was jetzt wo zu finden ist erklärt Fachanwalt Dr. Martin Schellenberg in einem Kompaktseminar an zwei Terminen in Hamburg.

Hamburg, 11.03.2016. Freiberuflich tätige Planer, Architekten und Ingenieure konnten sich bisher zentral in der VOF, der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, über die rechtlichen Anforderungen bei öffentlichen Planungsaufträgen informieren. Nun wurden die jeweiligen Vorgaben zu Lasten der Übersichtlichkeit in unterschiedliche Regelwerke integriert. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg fügt die Einzelteile in einem hochinformativen Kompaktseminar wieder zusammen und gibt Auskunft über wichtige Änderungen.

Als Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek beschäftigt sich Dr. Schellenberg bereits seit über 15 Jahren mit dem komplexen Vergaberecht und brachte seine Expertise auch in den Gesetzgebungsprozess der Vergaberechtsreform 2016 ein. Die Teilnehmer des Submissions-Anzeiger Kompaktseminars erhalten also kompetente Einblicke aus allererster Hand. Um vielbeschäftigte Planer, Architekten und Ingenieure so effektiv und ressourcenoptimiert wie möglich zu informieren, findet das dreistündige Intensivseminar sowohl am 31. März als auch am 18. April jeweils von 15 bis 18 Uhr statt.