Immobilienexperten

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Exorbitante Preise im Münchner Umland

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Die Umland-Preise in München steigen stetig

Magdeburg, 06.02.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass der Münchner Immobilienboom schon längst auch das Umland erreicht hat. „Die Preise steigen mittlerweile auch im Speckgürtel rund um München wie beispielweise in Starnberg“, so die MCM Investor Management AG. In Starnberg kostet ein freistehendes Einfamilienhaus durchschnittlich 1,55 Millionen Euro und damit sogar 15 Prozent mehr als in der bayerischen Hauptstadt. „Die Beliebtheit des Münchner Speckgürtels wird tendenziell sogar weiter zunehmen“, vermuten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG und beziehen sich auf Zahlen des des IVD-Marktforschungs-Instituts. „Immer weniger Menschen können sich eine Immobilie in der Münchner Innenstadt leisten. Daher verschlägt es viele ins Umland“, so die MCM Investor. „Hinzu kommt der allgemeine Wohnraummangel“. Doch auch im Umland explodieren die Preise: So sind die Preise für Häuser beispielsweise in Fürstenfeldbruck zwischen Frühjahr und Herbst 2016 etwa um 5,7 Prozent, um 5,3 Prozent in Freising und in Dachau sogar um explodierende 14,8 Prozent gestiegen.

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Mehr Menschen in Deutschland haben Wohneigentum

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Eine Studie belegt: Menschen haben etwas mehr Wohneigentum

Magdeburg, 01.02.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass mittlerweile mehr Menschen hierzulande über Wohneigentum verfügen. „Der Traum vom Eigenheim, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, nimmt stetig zu, vor allem, weil die Vorteile einer eigenen Immobilie offensichtlich sind: Eine fast krisensichere Geldanlage gepaart mit einem Dach über dem Kopf“, betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Dabei beziehen sie sich auf eine Studie des „Verbändebündnisses Wohnperspektive Eigentum“ laut der die Eigentumsquote zwischen 2011 und 2015 bundesweit gestiegen sei. „Natürlich gibt es bundesweit erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Bundesländern und auch bezüglich der Eigen- oder Fremdnutzung“, erklärt die MCM Investor Management AG. Laut Studie liegt der Anteil der Immobilienbesitzer, die in den Luxus des Wohneigentums kommen, bei rund 45 Prozent – Tendenz: In angespannten Wohnungsmärkten ist die Zahl deutlich geringer.

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Weniger Zwangsversteigerungen in Deutschland

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Hierzulande gab es weniger Zwangsversteigerungen in 2016

Magdeburg, 25.01.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass es im vergangenen Jahr wesentlich weniger Zwangsversteigerungen im Immobiliensektor gab als in 2015. „Das ist eine durchaus positive Entwicklung, wobei es zwischen den jeweiligen Bundesländern enorme Unterschiede gibt“, betont die MCM Investor Management AG. Die konkreten Zahlen zu dem Thema liefert der Fachverlag Argetra aus Ratlingen bei Düsseldorf. Demnach sei Sachsen-Anhalt mit 147 Fällen pro 100.000 Haushalten das Bundesland mit den meisten von Zwangsversteigerungen in 2016 und hält damit den Negativ-Rekord. Insgesamt sei die Zahl aber - deutschlandweit gesehen - gesunken: 31.000 angesetzte Gerichtstermine entsprechen 7000 Terminen weniger als noch in 2015. Insgesamt wurden Immobilien im Wert von 4,85 Milliarden Euro aufgerufen – in 2015 lag diese Zahl bei 6,03 Milliarden Euro. Der Fachverlag Argentra arbeitet mit rund 500 Amtsgerichten landesweit zusammen und wertet für seine Analysen deren Zahlen aus. Doch warum kommt es derzeit zu weniger Zwangsversteigerungen in Deutschland?

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Vermieter rechnet mit Party-Mietern ab

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Vermieter verärgert: Party-Mieter müssen für Schäden aufkommen

Magdeburg, 18.01.2017. Die MCM Investor Management AG macht auf einen medial diskutierten Fall aufmerksam, in dem ein Vermieter mit zwei „Party-Mietern“ abrechnet. „In dem verhandelten Fall ging es um einen Immobilienbesitzer aus den USA, der seine Eigentumswohnung an zwei Studentinnen vermietet hatte. Diese beschädigten die Immobilie durch zahlreiche Partys“, berichten die Experten der MCM Investor Management AG. Doch nun schlägt der Vermieter zurück: In einem Brief an die beiden listet er sämtliche Schäden der vergangenen zwei Jahre auf.

„Natürlich könnte man meinen, dass man die Schäden mit der Kaution verrechnen kann. Genau das hatten die zwei Mieterinnen auch gefordert und so den Zorn des Vermieters erst Recht auf sich gezogen“, so die MCM Investor Management AG weiter. Die beiden Frauen hatten nach ihrem Auszug eine E-Mail an den Vermieter mit dem Betreff „Rückgabe der Kaution“ geschickt und bekamen prompt eine unmissverständliche Antwort: „Mit der Anrede „Hi Girls“ listete der Vermieter eine Historie des Vandalismus in seiner Immobilie auf“, so die MCM Investor weiter. Alles begann mit einem ersten Vertragsbruch bei Einzug, da die Damen unerlaubt ihre Katze mit in die Wohnung einziehen ließen. Einen besonders bitteren Beigeschmack wird diesem Vertragsbruch verliehen, wenn man bedenkt, dass die Katze später das Kind der Nachbarn verletzte.

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Miete mit der Kaution verrechnen

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Warum eine ausstehende Miete rechtlich nicht mit der Kaution verrechnet werden kann

Magdeburg, 11.01.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen auf die Tatsache aufmerksam, dass eine Mietkaution nicht frühzeitig verrechnet werden kann. „Fakt ist: Umziehen ist eine sehr kostspielige Angelegenheit. Abgesehen davon, dass die meisten Leute so viele Möbel haben, dass sie den Transport und unter Umständen den Aufbau bezahlen müssen, kommt oft die Mietbelastung von alter und neuer Wohnung hinzu“, so die MCM-Experten. „Allerdings dürfen Mieter sich nicht dazu entscheiden, die Mietzahlungen einzustellen, mit der Begründung, sie könne ja schließlich mit der Kaution verrechnet werden. Diese Aussage wird von einem entsprechenden Urteil des Amtsgericht München bestätigt. Die Kaution kann also demnach nicht „abgewohnt“ werden. In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihre Mietwohnung mit vier Zimmern an jemand anderen untervermietet. Die Gesamtmiete war mit monatlich 2340 Euro veranschlagt. Später kündigte die Mieterin die Wohnung, zahlte jedoch zwei Monate lang keine Miete mehr. Der für den Fall zuständige Richter urteilte, die Mieterin würde mit der Verrechnung den Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung aushebeln und das sei nicht rechtens und läge auch nicht in ihrem Ermessen. Die Rechtskammer Oldenburg pflichtete dieser Entscheidung bei.

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