Klage

Jetzt reicht es: WaldResort-Gründer klagt gegen Corona-Vorschriften

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Gesundheit geht vor, das steht außer Frage. Doch die Prioritätensetzung bei der Lockerung der Corona-Vorschriften ist für Unternehmer und WaldResort-Gründer Jürgen Dawo nicht mehr nachvollziehbar. Hygienevorschriften lassen sich in seinem Betrieb mindestens genauso gut umsetzen, wie in Handelsgeschäften. Wenn nicht besser. Deshalb hat er sich entschieden gerichtlich gegen die Schließung seines touristischen Betriebes vorzugehen.

Genau am 3. Geburtstag des WaldResorts am Nationalpark Hainich musste Resortmanagerin Cornelia Faske den Betrieb auf unbestimmte Zeit einstellen. Der Grund: die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Das war ein harter Schlag, aber zum damaligen Zeitpunkt absolut nachvollziehbar. Man musste ja erst einmal Zeit gewinnen, um die Lage richtig einzuschätzen“, sagt Faske.

Erfolgsunternehmer und WaldResort-Gründer Jürgen Dawo leitet ab 5. Mai 2020 nunmehr rechtliche Schritte ein. Unterstützt und beraten hat Ihn dabei auch die DEHOGA in Thüringen.

MCM Investor Management AG über mangelhafte Sanierungen

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Für eine mangelhafte Sanierung muss eine Wohnungseigentümerin haften. Zuvor hatte sie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf Schadensersatz verklagt – ohne Erfolg

Magdeburg, 21.03.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Fall einer Wohnungseigentümerin, welche die WEG wegen einer mangelhaften Sanierung verklagt hat. Die Eigentümerin hatte ihre Immobilie, die sich im Souterrain befindet, durch eine Zwangsversteigerung erworben. „Aufgrund einer schadhaften Abdichtung drang Feuchtigkeit in die Immobilie ein, weshalb sich die Eigentümer im Dezember 2008 für eine Sanierung entschieden“, erklärt die MCM Investor den Fall. Nach erneuter Beschlussfassung im November 2009 fanden die Sanierungsarbeiten statt. Während der Abnahme im September 2011 traten Mängel auf, unter anderem feuchte Stellen und fehlerhaft verlegter Parkett.

MCM Investor Management AG über die Scheinanmietung durch den Vermieter

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Die Scheinanmietung durch den Vermieter stellt laut dem Landgericht Berlin eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar – die MCM Investor Management klärt auf

Magdeburg, 23.08.2018. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit einem Thema, von dem man nicht so häufig hört. Dabei geht es um die Scheinanmietung durch Vermieter. „Mieter müssen sich zu Recht an viele Regeln halten. Beispielsweise dürfen sie den Mietgegenstand nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Das heißt allerdings nicht, dass sich die Vermieter nicht auch an gewisse Regeln halten müssen“, so die MCM Investor Management AG. So wurde vor dem Landgericht Berlin (Az.: 67 S 20/18) ein Fall verhandelt, indem ein Mieter eine Wohnung unrechtmäßig an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter selbst hatte sie zum Schein angemietet, um dieser Sache auf den Grund zu gehen – und damit selbst eine schwere Pflichtverletzung begangen. Eine Räumungsklage gegen die Hauptmieterin konnte nicht durchgesetzt werden. Es war nämlich nicht die Hauptmieterin, die die Wohnung ohne Erlaubnis an Touristen vermietet hatte, sondern deren Untermieter. Nichtsdestotrotz hatte die Hausverwaltung die Hauptmieterin abgemahnt. Aus diesem Grund kündigte die Hauptmieterin ihre Untermieter. „Der Hausverwaltung schien dies nicht auszureichen, sodass sie den Hauptmietvertrag kündigte“, so die MCM Investor Management AG weiter.