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Vermieter verärgert: Party-Mieter müssen für Schäden aufkommen
Magdeburg, 18.01.2017. Die MCM Investor Management AG macht auf einen medial diskutierten Fall aufmerksam, in dem ein Vermieter mit zwei „Party-Mietern“ abrechnet. „In dem verhandelten Fall ging es um einen Immobilienbesitzer aus den USA, der seine Eigentumswohnung an zwei Studentinnen vermietet hatte. Diese beschädigten die Immobilie durch zahlreiche Partys“, berichten die Experten der MCM Investor Management AG. Doch nun schlägt der Vermieter zurück: In einem Brief an die beiden listet er sämtliche Schäden der vergangenen zwei Jahre auf.
„Natürlich könnte man meinen, dass man die Schäden mit der Kaution verrechnen kann. Genau das hatten die zwei Mieterinnen auch gefordert und so den Zorn des Vermieters erst Recht auf sich gezogen“, so die MCM Investor Management AG weiter. Die beiden Frauen hatten nach ihrem Auszug eine E-Mail an den Vermieter mit dem Betreff „Rückgabe der Kaution“ geschickt und bekamen prompt eine unmissverständliche Antwort: „Mit der Anrede „Hi Girls“ listete der Vermieter eine Historie des Vandalismus in seiner Immobilie auf“, so die MCM Investor weiter. Alles begann mit einem ersten Vertragsbruch bei Einzug, da die Damen unerlaubt ihre Katze mit in die Wohnung einziehen ließen. Einen besonders bitteren Beigeschmack wird diesem Vertragsbruch verliehen, wenn man bedenkt, dass die Katze später das Kind der Nachbarn verletzte.