MDR

Wände aus Bernstein im Königsberger Schloss!

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So berichtete Ende 1941 die Königsberger Allgemeine Zeitung, so berichten es die Medien von heute. Aber es war ein wenig anders!

„Zurückgekehrt in des Wortes bester und tiefster Bedeutung in seine Heimat, der eigentlichen und einzigen Fundstelle des Bernsteins, bildet nunmehr das Bernsteinzimmer die bedeutendste Zierde der Königsberger Sammlungen“, schreibt Museumsdirektor Alfred Rohde über die Eröffnung der Ausstellung im Königsberger Schlossmuseum. Aber was ist wirklich dran an der Geschichte? War das Bernsteinzimmer wirklich in Ostpreußens Hauptstadt ausgestellt?

Der Glanz war einfach fantastisch. Selbst im schwachen Schein der wenigen Leuchter wirkte der warme Ton des Bernsteins, als würde das Zimmer aus sich selbst heraus strahlen. In den schmalen Pilastern spiegelte sich die unglaubliche Wärme des Barock. Alfred Rohde fuhr mit der Hand über die filigran gearbeiteten Spiegelrahmen und bewunderte die drei erhalten gebliebenen Florentinischen Mosaike. Sie passten perfekt zu den großen Bernsteinintarsien mit dem Preußischen Adler und den übergroßen Initialen von Fredericus Rex, dem ersten König in Preußen. „Das Bernsteinzimmer Friedrich I. war aus Sankt Petersburg nach Königsberg zurückgekehrt, in des Wortes bester und tiefster Bedeutung, zurück in die Heimat des Bernsteins.“ So habe ich den Königsberger Museumsdirektor in meinem Buch "MI-SIX Operation Bernsteinzimmer" zitiert.

Medizinproduktehersteller der Klasse I müssen unverzüglich handeln

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Das neue Whitepaper von Maetrics umreißt die kritischen Komponente der europäischen Verordnung über Medizinprodukte für Hersteller der Klasse I und die Auswirkungen durch Nichteinhaltung

Mai 2019 - Maetrics, ein international führendes Beratungsunternehmen im Bereich der Life- Sciences, hat ein neues Whitepaper veröffentlicht, in dem die entscheidende Bedeutung der Einhaltung der EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) für Hersteller von Medizinprodukten der Klasse I hervorgehoben wird. Die MDR-Übergangszeit endet am 26. Mai 2020. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nichtkonforme Hersteller nicht mehr auf dem EU-Markt verkaufen und vertreiben.

Dieses neue Whitepaper ist entstanden, um als nützliches Hilfsmittel für Hersteller von Medizinprodukten der Klasse I zu dienen und um sicherzustellen, dass ihnen der Zugang zum EU-Markt erhalten bleibt. Ziel des Whitepapers ist es, das Bewusstsein für die dringende Frage des Umgangs mit umklassifizierten Medizinprodukten und der rechtzeitigen Einhaltung der Bestimmungen des MDR zu schärfen und gleichzeitig Anleitungen und praktische Schritte zu liefern, die Hersteller von Medizinprodukten der Klasse I so schnell wie möglich umsetzen sollten.

Die Kernpunkte, die Maetrics in diesem Whitepaper hervorhebt, sind:

• Die Verordnung enthält neue strenge Regeln für die Klassifizierung, wodurch viele aktuelle Medizinprodukte der Klasse I nach oben eingestuft werden.