Methylphenidat

Methylphenidat: die wichtigsten Nebenwirkungen kennen

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Ritalin ist eines der häufigsten Medikamente zur Behandlung von ADHS. Zwar kann es die Symptome der Erkrankung lindern, hat aber auch einige Risiken. Es eignet sich zum Missbrauch und die Nebenwirkungen von Ritalin können den gesamten Körper betreffen. In der Regel sind die Probleme vorübergehend, doch in machen Fällen dauern sie länger an oder verschlimmern sich. Dann ist unbedingt ein Arzt aufzusuchen.

Obwohl Ritalin (Methylphenidat) eine Stimulans ist, kann es bei der Behandlung von ADHS beruhigend wirken, die Konzentration verbessern und die „Zappeligkeit“ abmildern. Manchmal wird es auch zur Behandlung von Narkolepsie, einer Schlafstörung, eingesetzt. Allerdings kann es auch missbraucht werden, zum Beispiel als Partydroge oder als Neuro-Enhancer, was zu erhöhten Risiken führt (siehe dazu: Gehirndoping mit Ritalin). Doch auch bei sachgemäßer Anwendung kommt es bisweilen zu ernsten Nebenwirkungen, deren wichtigste wir in der Folge zusammenfassen.

Ritalin verändert die Aktivität von Dopamin und Noradrenalin im Gehirn. Dopamin beeinflusst Motivation und Antrieb, Norepinephrin ist ein Stresshormon. Ritalin verstärkt deren Wirkung, indem es ihre Wiederaufnahme in die Neuronen des Gehirns blockiert. Menschen mit ADHS fällt es dadurch leichter, sich zu konzentrieren, die Kontrolle über ihre Impulse zu behalten und bei der Arbeit oder in der Schule aufmerksam zu sein.

Reisen mit Ritalin: Was zu beachten ist

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Ritalin gilt in den meisten Ländern als Betäubungsmittel. Oft gelten verschärfte Regeln beim Grenzübertritt, wenn man mit solchen Substanzen ins Ausland reisen möchte – bis hin zur Todesstrafe für die unerlaubte Einfuhr. Daher fragen sich Personen, die auf das Medikament angewiesen sind, was bei Auslandsreisen mit Ritalin zu beachten ist. Zwar darf man das Medikament in den meisten Fällen in der für die Zeitspanne des Aufenthalts benötigten Menge mit sich führen, doch es gibt, abhängig von der Destination, manchmal stark abweichende Bestimmungen.

Die Regeln der Schengen-Staaten sind einfach. Bei Auslandsaufenthalten bis zu 30 Tagen wird vom behandelnden Facharzt ein Dokument ausgestellt, das den therapeutischen Bedarf bestätigt. Das Formular wird von der Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellt. Das Schriftstück ist vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen. Ausschlaggebend für den Zuständigkeitsbereich ist die Adresse der Praxis des verordnenden Arztes. Zu den Vollanwenderstaaten des Abkommens und den Nicht-EU-Schengengebieten zählen derzeit (Oktober 2016): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Hanf wird auch in der Medizin eingesetzt

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Ein Allheilmittel ist Cannabis nicht, es gibt heute aber sehr viele Anwendungsbereiche, wo Cannabis eine effektive und nebenwirkungsarme Medizin darstellt.

CANNABIS ist in unseren Breitengraden als Rauschmittel bekannt, dabei hat es medizinisch einen hohen Nutzen. Einige Substanzen in Haschisch und Marihuana haben erstaunliche medizinische Wirkungen. Aus diesen Gründen wird Hanf auch in der Medizin eingesetzt. Die Anwendung ist streng geregelt.
Zum Beispiel kann die Pflanze die Leiden chronischer Schmerzpatienten (z. B.: Diabetische Kardiomyopathie, Multiple Sklerose, Parkinson, Migräne) verringern und die Übelkeit und das Erbrechen von Krebspatienten lindern.

• CANNABIS im medizinischen Einsatz
Mehr als nur eine Droge
Autorin: Jutta Schütz
Verlag: Books on Demand
(10. August 2015)
ISBN-10: 3738632824 und ISBN-13: 978-3738632828
Sprache: Deutsch - € 4,99

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Der Referentenentwurf zu Cannabis als Medizin

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Am 8. Januar 2016 wurde der Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Cannabis als Medizin mit Cannabisagentur) an die Länder und Verbände übersandt. Quelle:
Referentenentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer VorschriftenPDF-Datei (PDF) 202 KB

Wer in Zukunft CANNABIS benötigt, um etwa seine chronischen Schmerzen zu lindern, soll es leichter haben. Das Gesundheitsministerium schlägt in einem Referentenentwurf vor, die strengen Auflagen für Medizinal-Hanf zu lockern.

Ein Allheilmittel ist Cannabis nicht, es gibt heute aber sehr viele Anwendungsbereiche, wo Cannabis eine effektive und nebenwirkungsarme Medizin darstellt.
CANNABIS ist in unseren Breitengraden als Rausch-mittel bekannt, dabei hat es medizinisch einen hohen Nutzen.
Einige Substanzen in Haschisch und Marihuana haben erstaunliche medizinische Wirkungen. Aus diesen Gründen wird Hanf auch in der Medizin eingesetzt. Die Anwendung ist streng geregelt.
Zum Beispiel kann die Pflanze die Leiden chronischer Schmerzpatienten (z. B.: Diabetische Kardiomyopathie, Multiple Sklerose, Parkinson, Migräne) verringern und die Übelkeit und das Erbrechen von Krebspatienten lindern.

CANNABIS bei chronischen Schmerzpatienten

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CANNABIS ist in unseren Breitengraden als Rauschmittel bekannt, dabei hat es medizinisch einen hohen Nutzen. Einige Substanzen in Haschisch und Marihuana haben erstaunliche medizinische Wirkungen. Aus diesen Gründen wird Hanf auch in der Medizin eingesetzt. Die Anwendung ist streng geregelt. Zum Beispiel kann die Pflanze die Leiden chronischer Schmerzpatienten (z. B.: Diabetische Kardiomyopathie, Multiple Sklerose, Parkinson, Migräne) verringern und die Übelkeit und das Erbrechen von Krebspatienten lindern. Bildgestaltung mit freundlicher Genehmigung von de.photofacefun.com.

Ein Allheilmittel ist Cannabis nicht, es gibt heute aber sehr viele Anwendungsbereiche, wo Cannabis eine effektive und nebenwirkungsarme Medizin darstellt.
Wer in Zukunft CANNABIS benötigt, um etwa seine chronischen Schmerzen zu lindern, soll es leichter haben. Das Gesundheitsministerium schlägt in einem Referentenentwurf vor, die strengen Auflagen für Medizinal-Hanf zu lockern.
Am 8. Januar 2016 wurde der Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Cannabis als Medizin mit Cannabisagentur) an die Länder und Verbände übersandt. Quelle:
Referentenentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer VorschriftenPDF-Datei (PDF) 202 KB