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MCM Investor Management AG: Die Grundsteuer wird von Mietern und Eigentümern bezahlt

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Egal, ob man Mieter oder Eigentümer einer Immobilie ist: Man muss Grundsteuer bezahlen. Dabei wirkt sich Lage und Nutzung auf die Grundsteuer aus.

Magdeburg, 17.12.2021. „Sowohl Eigentümer als auch Mieter zahlen für ihre Immobilien die entsprechende Grundsteuer. Das bedeutet, dass jeder, der hier in irgendeiner Form wohnt, auch eine Grundsteuer als Steuerabgabe dafür bezahlt. Diese soll in Zukunft auch Lage und Nutzung der Immobilie berücksichtigen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Derzeit befürchtet die Opposition eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger durch die Grundsteuer. Tatsächlich wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen, welches beinhaltet, dass sich nicht nur die Häuser- beziehungsweise Grundstücksgröße auf die Grundsteuer auswirkt, sondern auch die Lage und Nutzung der Immobilien.

MCM Investor Management AG: Verschärfte Regeln für Energieausweise

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Es gibt neue, verschärfte Regeln für Energieschutzausweise seit dem 01.05.2021. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 02.06.2021. „Seit dem 01.05.2021 gelten die neuen, verschärften Regeln für Energieausweise. Anbieterinnen und Anbieter sollten bei ihren Inseraten auf jeden Fall darauf achten, die richtige Energieeffizienzklasse anzugeben. Immobilieninteressenten können nämlich gezielt danach suchen“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Für Interessentinnen und Interessenten ist dies sehr relevant, da sie in ihrer künftigen Immobilie viel Geld einsparen können mit der richtigen Energieklasse. Auf vielen Portalen, wie ImmoScout24, kann man sich Energieausweise erstellen. Dies dauert in der Regeln nur 48 Stunden und berücksichtigt bereits die neuen Regelungen“, fügt die MCM Investor hinzu.

Die neuen Regeln für Energieausweise werden durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. „Der Energieausweis informiert über den den energetischen Zustand der Immobilie. Die Energieeffizienz von Wohnimmobilien soll in Zukunft immer transparenter werden. Dafür dient auch das neue Gesetz. Beispielsweise muss auch die Höhe der CO2-Emissionen in dem Energieausweis aufgeführt sein. Miet- und Kaufinteressentinnen und Interessenten sollen vor der Miet- oder Kaufentscheidung wissen, wie hohe Energiekosten auf sie zukommen werden“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG: Wie man Immobilien digital verwalten kann

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Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein.

Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

„Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht, diese nach dem realen Verbrauch abzurechnen, trotzdem können Fehler passieren“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG über Wohnen auf Zeit

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In den meisten Fällen werden Mietverträge unbefristet abgeschlossen und enden mit einer Kündigung seitens einem der Vertragspartner. Bei sogenannten Zeitverträgen endet das Mietverhältnis zu einem bestimmten Stichtag. Hier gibt es rechtliche Dinge zu beachten.

Magdeburg, 29.07.2020. „Zeitmietverträge sind nicht die Regel, kommen aber doch immer wieder vor. Für einen Mieter hat dieses Wohnen auf Zeit meist keine konkreten Vorteile. Der Nachteil besteht auf jeden Fall darin, dass es nicht möglich ist, eine ordentliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Laufzeit einzureichen. Bei einem normalen unbefristeten Vertrag stellt das hingegen kein Problem dar“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Auf der anderen Seite bietet der befristete Vertrag für beide Vertragsparteien auch Planungssicherheit. Eigentümer können so beispielsweise ihre Immobilie temporär vermieten und sie später wieder selbst nutzen“.

MCM Investor Management AG: Vermieter in der Mietwohnung

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Viele Mieter stellen sich die Frage, ob der Vermieter die Mietwohnung betreten darf – schließlich ist es sein Immobilieneigentum – die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 29.06.2020. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema, ob Vermieter der Zutritt zur Mietwohnung erlaubt ist. „Natürlich ist es von Seiten des Vermieters sehr verständlich, wissen zu wollen, ob sein Immobilieneigentum gut behandelt wird oder ob sich ein Mieter beispielsweise über Verbote, wie die Haltung von Haustieren hinwegsetzt“, erklärt die MCM Investor Management AG. Wichtig zu wissen sei laut MCM Investor aber, dass der Vermieter kein gesetzliches Besichtigungsrecht inne hält. „Manche Vermieter fügen eine Klausel im Mietvertrag hinzu, diese ist aber unwirksam“, betont die MCM Investor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13).

MCM Investor Management AG: Umlegung der Betriebskosten

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Oft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkosten. Die MCM Investor erklärt, welche Betriebskosten ein Vermieter umlegen darf.

Magdeburg, 16.06.2020. „Nebenkosten machen bekanntlich einen erheblichen Teil der Bruttomiete aus. Nicht umsonst werden sie auch teilweise als zweite Miete bezeichnet, da es sich um hohe Ausgaben handelt, die der Immobilieneigentümer laufend bezahlt“, erklärt die MCM Investor Management AG. „Allerdings gilt, dass es sich bei den Betriebskosten um jene Kosten handelt, welche die Nutzung der Immobilie durch den Mieter betrifft. Das schließt die alleinigen Kosten, die dem Eigentümer entstehen, aus.“

Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel zahlen Mieter derzeit 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat. Die letzte Abrechnung fand diesbezüglich im Jahr 2017 statt. „Leider ist nicht jede Nebenkostenabrechnung korrekt. So enthalten sie manchmal Posten, die überhaupt nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sondern Verantwortung des Vermieters sind. Außerdem muss im Mietvertrag klar verankert sein, dass neben der Netto-Kaltmiete auch Nebenkosten gezahlt werden müssen. Lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen immer gezahlt werden“, so die MCM Investor weiter.

MCM Investor Management AG über Schönheitsreparaturen

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Schönheitsreparaturen an der Immobilie sind eine gute Maßnahme, um den Wert des Objekts zu steigern. Wann es sich um offiziell eine Schönheitsreparatur handelt, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Magdeburg, 07.02.2020. „Als Schönheitsreparaturen gelten ‚alle malermäßigen Arbeiten, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen‘“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf den Deutschen Mieterschutzbund (DMB). „Unter Schönheitsreparaturen fallen vor allem streichen und tapezieren. Dies ist vor allem notwendig, wenn die Wandfarbe nach Jahren vergilbt ist.“

Seitens des Bundesgerichtshof (BGH) heißt es, dass das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (Az.: VIII ZR 210/08) zu Schönheitsreparaturen an der Immobilie zählen. Dies kann auch für zu verschließende Dübellöcher gelten (Az.: VIII ZR 10/92).

„Wiederum zählt es nicht zu den Schönheitsreparaturen, Fenster und Türen von außen zu streiche. Auch das Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken oder Holzböden zählt nicht dazu. Für eine Abnutzung im Normalbereich haften Mieter nicht. Per Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen an der Immobilie vorzunehmen, dafür ist der Vermieter zuständig“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter.

MCM Investor Management AG: Betriebskostenabrechnung muss bis Ende Dezember vorliegen

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Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG machen darauf aufmerksam, dass die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr bis zum 31.12.2019 vorliegen muss.

Magdeburg, 11.12.2019. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die diesjährige Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember vorliegen muss. „Stichtag ist der 31.12.2019. Bis zu Silvester muss den Mietern ihre Abrechnung zugestellt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angeben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland sowie den Paragrafen 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

„Es könnte auch sein, dass der Vermieter mit dem Mieter eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart hat. Ist dies der Fall, muss er die entsprechende Abrechnung bis Ende des letzten Kalendermonats ausstellen und den betreffenden Abrechnungszeitraum deutlich machen. Die Variante mit dem Kalenderjahr ist dabei die gängige. Manchmal kann es dazu kommen, dass der Vermieter die Fristen nicht einhält. Das ist dann sein eigenes Verschulden und es kann keine Nachzahlung vom Mieter verlangt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

MCM Investor Management AG: Grundsteuer soll nicht mehr auf Mieter umgelegt werden

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Berliner Senat fordert, dass die Grundsteuer seitens der Vermieter nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. Die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 13.09.2019. Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg befasst sich in dieser Woche mit dem Vorhaben des Berliner Senats, die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umzulegen. Dieses Anliegen soll über den Bundesrat durchgesetzt werden – das erfordert eine sogenannte Bundesratsinitiative. „Derzeit ist es so, dass die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, nämlich über die Betriebskostenabrechnung“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Der Berliner Gesetzentwurf wird als „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ deklariert. „Laut Gesetzesentwurf würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte von dem Vorhaben profitieren. Der Bundestag muss zustimmen, jedoch halten CDU und CSU den Vorschlag für kontraproduktiv“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Die entsprechende Höhe der Grundsteuer kann stark variieren, je nach Mietverhältnis. So können theoretisch für eine Einzimmerwohnung in Berlin-Marzahn 80 Euro pro Jahr anfallen, während ein Reihenhaus mit Garten in Berlin-Wannsee mehr als 800 Euro Grundsteuer kosten kann. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) betonte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen. Damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter“.

MCM Investor Management AG: Vermieter muss Wohnungstausch zustimmen

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Ohne die Zustimmung des Vermieters ist ein Wohnungstausch nicht so ohne weiteres möglich.

Magdeburg, 04.09.2019. „In vielen Situationen kann es angebracht sein, einen Wohnungstausch in Erwägung zu ziehen. Beispielsweise wenn die Kinder aus dem Haus sind und man seine ihre Vier-Zimmer-Wohnung nicht mehr benötigt. Diese könnte dann vielleicht ein junges Paar gut gebrauchen, welches Nachwuchs plant und selbst nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung hat. Einfach wäre es in diesem Fall, schlicht und einfach die Wohnungen zu tauschen. Doch ohne die Zustimmung des Vermieters ist dies nicht möglich“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Die MCM Investor Management AG betont in diesem Zusammenhang auch, dass es tatsächlich eine gute Lösung gegen Wohnungsknappheit in Großstädten wäre, künftig mehr Wohnungstäusche zu realisieren. „So entsteht natürlich kein extra Wohnraum in Ballungsgebieten. Nichtsdestotrotz kann man davon ausgehen, dass bestehender Wohnraum besser genutzt wird“, fügt die MCM Investor mit hinzu.

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