Drittes Infektionsschutzgesetz ist beschlossen
Verfasser: AxelSusen-dieBasis on Tuesday, 24 November 2020Düsseldorf– 20.11.2020. Vor zwei Tagen verabschiedeten Bundestag und Bundesrat die dritte Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Es enthält die massivsten Einschränkungen unserer Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Muss ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung deren Rechte derart massiv beschneiden? Auf keinen Fall!
Sven Günther, Säulenbeauftragter für Freiheit und Vorstandsmitglied der Partei dieBasis NRW, hält die pauschalen Ermächtigungen und die hektische Eile für sehr bedenklich: „Jetzt kommt es auf die Dritte Säule der Gewaltenteilung an – die Justiz. Betroffene werden sich juristisch wehren. Auf unseren Gerichten liegt die Hoffnung, dass dem schwer fassbaren Treiben Einhalt geboten wird. Wahlen sind erst nächstes Jahr.“
Seit Monaten legt die Regierung Verordnungen fest, die Maßnahmen zur Eindämmung des Sars-Cov-2 Virus beinhalten. Diese Verordnungen wurden meist ohne Mitsprache der Parlamente erlassen und lassen größtenteils evidenzbasierte wissenschaftliche Belege für die Angemessenheit sowie für gesundheits- und arbeitsschutzrechtliche Abwägungen vermissen. Die bisher verordneten Maßnahmen stellen bereits tiefe Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Seitdem wehren sich viele Betroffene dagegen, reichen Klagen ein und gewinnen diese auch.