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Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Tierärzte

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Zurzeit redet fast jeder über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Eigentlich eine Sache für Facebook, Twitter, WhatsApp und CO - könnte man denken. Aber weit gefehlt. Auch Tierarztpraxen sind betroffen, denn diese haben Kundendaten und damit findet die neue Verordnung Anwendung. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen eigentlich die Regeln zur Verarbeitung und Bearbeitung personenbezogener Daten europaweit vereinheitlicht werden. „Zum Stichtag, 25. Mai 2018, muss auch jede Tierarztpraxis alle gestellten Anforderungen umzusetzen“, so Ernst-Günther Hellwig, Gründer und Leiter der in Steinfurt-Burgsteinfurt ansässigen Fortbildungsakademie für Tierärzte und Landwirte, der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA). „Dies gelte sowohl für digitale als auch für analoge Daten. Bei Missachtung der DS-GVO drohen empfindliche „Strafen“, die zunächst weniger durch die Behörden „initiiert“ werden, sondern viel mehr durch „Abmahnanwälte“, die bereits in den Startlöchern stehen dürften“, der Chef der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) weiter. Besonders die Homepages von Medizinern werden im Visier der Abmahnanwälte stehen. Diese durchforsten Webseiten und suchen Formfehler, um viel Geld im Rahmen des Abmahnprocederes zu verdienen, was letztendlich für Tierarztpraxen sehr teuer werden kann. Die Schwierigkeiten einer konkreten Umsetzung der EU-DSGVO für Tierärztinnen und Tierärzte liegt im Grunde genommen in der praxisferne.