Schwerstkranke

Agenda News: Bundesbürger können Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen

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Trotz eines Gerichturteils zur Ermöglichung des Zugangs tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entsprechende Maßnahmen des zuständigen Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukten in Bonn unterbunden.

Lehrte, 04.03.2019. Nach Medienberichten hat Spahn entsprechende Maßnahmen des Bundesamtes für Arzneimittel (BGArM) von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen auf Zugang zu einem Mittel zum Zweck der Sterbehilfe abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben. 22 suizidwillige Patienten seien in der Zwischenzeit verstorben.

Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz am 2. März 2017 entschieden, dass Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, die sich in einer „extremen“ Notlage befinden, vom zuständigen Bundesamt ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Dort heißt es. der Staat wolle sich nicht zur Suizidassistenz verpflichten – eine Weisung von Minister Spahn höchstpersönlich.

Agenda 2011-2012: Gesundheitsminister verhindert Sterbehilfe

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Trotz eines Gerichtsurteils zur Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entsprechende Maßnahmen des zuständigen Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn unterbunden.

Lehrte, 27.02.2019. Nach Medienberichten hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entsprechende Maßnahmen des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 93 von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen auf Sterbehilfe abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben, 22 suizidwillige Patienten seien in der Wartezeit verstorben.

Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz im März 2017 entschieden, dass Schwerkranke in einer „unerträglichen Leidenssituation“ vom zuständigen Bundesamt ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Dort heißt es, der Staat wolle sich nicht zur Suizidassistenz verpflichten – eine Weisung von Minister Spahn höchstpersönlich.