Allgemeiner Behindertenverband: Sterbehilfe darf immer nur der allerletzte Ausweg sein!
Verfasser: DennisRiehle on Thursday, 19 May 2022Die Ampel-Koalition und der Bundestag befassen sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts derzeit mit der Frage der Zulässigkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe. Gemäß des Urteils aus Karlsruhe schränke die derzeitige Gesetzeslage gerade Ärzte und Vereine, die wiederkehrend eine Selbststörung begleiten, in ihrem Recht auf freie Berufsausübung, aber auch die Selbstbestimmung des Menschen über das Ende seines Lebens ein. Insofern war es nun an der Zeit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Ansprüchen der Richter gerecht wird. Eine Vorlage wurde mittlerweile in das Parlament eingebracht und sieht vor, dass auch eine wiederholte, allerdings nicht auf Gewinnabsichten abzielende Suizidhilfe zwar weiterhin strafbar bleibt, aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht geahndet wird. Eine Geschäftsmäßigkeit des Beistands zur Selbsttötung soll deshalb auch künftig verboten sein, ebenso solle ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe eingeführt werden. Wer dennoch Hilfe bei der Selbsttötung leisten möchte, muss beachten, dass der Sterbewillige hierfür einsichtsfähig und volljährig sein muss und mindestens zwei Gespräche mit unterschiedlichen Fachärzten der Psychiatrie und Psychotherapie sowie ein Beratungsangebot in Anspruch genommen hat. Zwischen den Terminen müssen mehrere Monate liegen, letztendlich muss sich der Wille zum Ableben als konsistent, unumstößlich und aus Überzeugung verfestigen.