steuerfalle

Firmenpräsente und Weihnachtsfeiern

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wer die Freigrenzen für Geschenke und Betriebsfeiern missachtet, kann schnell in die Steuerfalle tappen.

Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, weiß Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Geschenke unter Geschäftsfreunden kann man bis maximal 35 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, und zwar netto. Dies entspricht inklusive Mehrwertsteuer einem Bruttowert von gut 41 Euro. „Diese Grenze sollte man aber unbedingt einhalten, denn schon ein paar Cent über dem Limit bedeuten, dass die gesamte Summe nicht mehr angerechnet werden kann“, erklärt Faradi. „Dann wird das Geschenk steuerlich komplett als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt.“ Übrigens: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Nettogrenze von 35 Euro zugleich die Brutto-Grenze. Wer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Mehrwertsteuer in die 35 Euro mit einbeziehen.