Steuern

MCM Investor Management AG: Vorteile von Denkmalimmobilien

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Denkmalimmobilien können viele Steuervorteile mit sich bringen.

Magdeburg, 09.07.2021. Diese Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, wie viele Vorteile Denkmalimmobilien mit sich bringen können. Immobilien, die als Baudenkmal eingestuft sind, befinden sich oft in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen. „Ein Denkmalobjekt kann sowohl Sinn ergeben, wenn man es vermieten, aber auch, wenn man selbst darin wohnen möchte. Man kann von einer Investition steuerlich durchaus profitieren, wenn man diese im Vorfeld gut plant. Dies gilt vor allem für historisch bedeutsame Gebäude, bei einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder in städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Bei Baudenkmal lohnt es sich beispielsweise sowohl zu vermieten als auch die Nutzung als Eigenheim“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Selbstständige werden steuerlich in Deutschland massiv benachteiligt

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Eigentlich ist es nicht verständlich, warum Menschen in die berufliche Selbstständigkeit gehen. Denn der Staat benachteiligt sie steuerlich der Art, dass man davon abraten müsste. Doch der Wunsch nach freier berufliche Entscheidung überwiegt die wirtschaftlichen Nachteile. Leider ist es auch so, dass Sparkassen und große Banken keine Kredite an Selbstständige vergeben. Laut https://kredite-fuer-selbststaendigen.de/ ist das nicht verständlich. Denn Selbstständige bilden das Standbein des Mittelstandes.

Besonders GbR betroffen

Besonders Jungunternehmen gründen zu Beginn eine GbR. Es ist klar, dass in den ersten Jahren kaum große Einnahmen zu erwarten sind. Der Staat zwingt hier dem Unternehmen eine Steuerlast für 40 Prozent auf. Großunternehmen zahlen noch nicht mal ansatzweise zu hohe Steuersätze. So lange eine solche Steuerungerechtigkeit herrscht, werden immer weniger Menschen in die Selbstständigkeit gehen.

Steuerrecht muss verbessert werden

Das Steuerrecht in Deutschland muss endlich angepasst werden. Es kann nicht sein, dass Kleinunternehmen die Großlast der Steuern tragen und Großunternehmen von der Steuer quasi befreit sind, da sie Systemrelevant sind. Steuersünder, welche absichtlich keine Steuern zahlen oder betrügen, müssen eine extrem harte finanzielle Strafe zahlen. Die Strafe darf nicht mit Gefängnis abgegolten werden.

Agenda News: May und Macron spalten Europa weiter

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Die britische Premierministerin May übersteht knapp einen Aufstand ihrer Fraktion und hat das Land tiefer gespaltet. Ebenso wie ihr französischer Partner Macron. Die Europakrise verschärft sich weiter.

Lehrte, 14.12.2018. In Frankreich geben „gelbe Westen“ auf den Straßen den Ton an und protestieren erfolgreich gegen die Erhöhung von Steuern auf Sprit. Macron lenkt ein und wird die Erhöhung nicht vornehmen. Gleichzeitig soll unter anderem der Mindestlohn im kommenden Jahr um 100 Euro monatlich angehoben werden. Zudem kündigte der Staatschef eine Entlastung für Rentner an, die über weniger als 2000 Euro monatlich verfügen: Für sie werde 2019 die Erhöhung der Sozialabgaben ausgesetzt, sagte er.

Macron betonte, er übernehme für die aktuelle Krise einen "Teil der Verantwortung". Die Maßnahmen betreffen nach Angaben des Fernsehsenders TF1 rund zwei Millionen Haushalte in Frankreich. Mit Scharm und als Lichtgestalt sprach er von notwendigen Reformen der Arbeitnehmerrechte im Falle von Entlassungen, einen flexibleren Arbeitsmarkt und Steuersenkungen für Reiche. 2017 hat die franz. Nationalversammlung der Abschaffung der Vermögensteuer zugestimmt.

Firmenpräsente und Weihnachtsfeiern

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Wer die Freigrenzen für Geschenke und Betriebsfeiern missachtet, kann schnell in die Steuerfalle tappen.

Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, weiß Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Geschenke unter Geschäftsfreunden kann man bis maximal 35 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, und zwar netto. Dies entspricht inklusive Mehrwertsteuer einem Bruttowert von gut 41 Euro. „Diese Grenze sollte man aber unbedingt einhalten, denn schon ein paar Cent über dem Limit bedeuten, dass die gesamte Summe nicht mehr angerechnet werden kann“, erklärt Faradi. „Dann wird das Geschenk steuerlich komplett als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt.“ Übrigens: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Nettogrenze von 35 Euro zugleich die Brutto-Grenze. Wer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Mehrwertsteuer in die 35 Euro mit einbeziehen.

Neues Urteil für Insolvenzverfahren: Bürgschaften sind keine nachträglichen Anschaffungen

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Wichtig: Bürgschaften nicht vorschnell auflösen, sondern gut überlegen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, so kann er dies nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten werten und somit auch nicht mehr steuermindernd geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: IX R 36/15). „Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die künftige Finanzierung von Kapitalgesellschaften“, sagt Josef Robl, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Landshuter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC Robl & Kollegen, einem Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland. Bürgschaften der Gesellschafter seien in GmbHs eine oft genutzte Möglichkeit, notwendige Bankdarlehen abzusichern.

Steuerberaterkammer ehrt junge Akademiker aus Passau

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer ehrt jungen Akademiker aus München

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer München ehrt junge Akademiker

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Kontrollsysteme unter der Lupe

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Interview mit dem Präsident der Steuerberaterkammer zu TCMS

Firmen müssen sich selbstständig und gewissenhaft vor steuerlichen Fehlern schützen. Dies geschieht am besten durch die Dokumentation der buchhalterischen und steuerlichen Abläufe im Unternehmen. Bei der Einhaltung der Vorgaben kann ein innerbetriebliches Kontrollsystem – ein Tax Compliance Management System (TCMS) – helfen. Allerdings sorgt dieses Sachgebiet vor allem bei Unternehmern immer öfter für ratlose Gesichter. Dr. Hartmut Schwab ist Präsident der Steuerberaterkammer München und kennt sich berufsbedingt mit der Thematik sehr gut aus.

Herr Schwab, können Sie uns den Sinn und Zweck erklären, den TCMS erfüllen?

Kammerpräsident erhält Bundesverdienstkreuz

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Dr. Hartmut Schwab für langjähriges Engagement ausgezeichnet

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, wurde mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Bei einer Feierstunde im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München überreichte ihm Finanzminister Dr. Markus Söder die Auszeichnung für sein langjähriges und herausragendes Engagement im Berufsstand der Steuerberater. Dabei lobte Söder besonders, dass Schwab sein Amt mit größtem Einsatz und Leidenschaft ausübe. Der Kammerpräsident war von der Auszeichnung sehr gerührt: „Es ist eine große Ehre für mich und bestätigt, dass ich mit meiner Arbeit der letzten Jahre auf dem richtigen Weg bin. Allerdings sind wir noch nicht am Ziel. Es gibt immer wieder neue Baustellen und Projekte, um die wir uns kümmern müssen. Aber man wächst ja auch an seinen Herausforderungen. Deshalb freue ich mich auf das, was die Zukunft mir noch bringt.“

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