Vergaberecht

Tag des Baurechts

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Am 13. September 2017 findet im Rahmen des NordBauKongress 2017 der Tag des Baurechts statt. Als Veranstalter laden der Submissions-Anzeiger und der BauUnternehmer gemeinsam mit dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein, dem Norddeutschen Baugewerbeverband und der Bau-Innung Hamburg alle Interessierten zum Fachseminar auf dem Messegelände der 62. Nordbau Neumünster ein. Erfahrene Vergabeexperten aus der Praxis informieren über aktuelle baurechtliche Entwicklungen – Schwerpunkte sind das gesetzliche Bauvertragsrecht zum Jahreswechsel 2018, die damit einhergehenden Konsequenzen für VOB-Verträge sowie das Unterschwellenvergaberecht in der Praxis. Die Veranstaltung wendet sich sowohl an Bauunternehmer als auch an Bauhandwerker, Bauleiter, Architekten, Fachplaner und Sonderfachleute.

Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos – aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um frühzeitige Anmeldung (möglichst bis zum 31.08.2017) gebeten. Die Tagungskarte berechtigt zum freien Eintritt und Besuch der gesamten Messe.

Weitere Informationen zur Anmeldung sowie das Anmeldungsformular finden Sie auf unserer Einladung zum Tag des Baurechts: www.submission.de/seminare.php?pdf=15
Oder melden Sie sich direkt online an unter: www.submission.de/formulare/seminare.php?id=15

Informationen in der Übersicht:

Buy American?

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(Hamburg, 30. Juni 2017) Das vom US-amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump im März dieses Jahres unterzeichnete Dekret „Buy American, Hire American“ bevorzugt künftig inländische Firmen bei Regierungsaufträgen. Welche Risiken sich aus der protektionistischen Linie der Trump-Administration für den öffentlichen Haushalt der USA ergeben, ob dabei völkerrechtliche Verträge verletzt werden und wie deutsche Unternehmen darauf reagieren können, beantwortet Hauke Schüler, Fachanwalt für Vergaberecht und Kenner des amerikanischen Beschaffungswesens, im Interview in der aktuellen Ausgabe von SUPPLY, dem Magazin für Vergabe und Beschaffung (Ersterscheinungstag: 29.6.2017)

Aufgrund des immer schon protektionistisch ausgelegten amerikanischen Vergaberechts liegt dem neu erlassenen Beschluss weder ein Politikwechsel zugrunde, noch ist er unmittelbar neues Recht. Das Dekret verstärkt lediglich Trumps protektionistische Ambitionen und nimmt Beschaffungsstellen auf Bundesebene in die Pflicht. Die politische Debatte dreht sich somit nicht um die Rechtmäßigkeit des Dekrets, sondern um dessen Risiken. Insbesondere die Verknappung des für die öffentliche Beschaffung verfügbaren Markts – gesondert in Zeiten transnationaler Arbeitsteilung – und damit einhergehende Preiserhöhungen könnten zur Belastung des staatlichen Haushalts führen.

Öffentliche Aufträge? Nein Danke!

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(Hamburg, 06. Juli 2017) Bau- und Handwerksbranchen setzten immer weniger auf Aufträge aus öffentlicher Hand. Insbesondere auf lokaler Ebene klaffen Kostenschätzungen und Angebote weit auseinander. Die Gründe hierfür sind vielfältig und die Fronten verhärten sich. Viele Unternehmen setzten ausschließlich auf den privaten Sektor, berichtet SUPPLY, das Magazin für Vergabe und Beschaffung, in seiner aktuellen Ausgabe (Ersterscheinungstag: 29.6.2017)

Die wirtschaftliche Situation der Bau- und Handwerksbranche blüht – der Titel des neuen Konjunkturberichts für das erste Quartal des Jahres 2017 unterstreicht dieses: „Die Stimmung im Handwerk erreicht Höchstwerte“. Grund sind hohe private und öffentliche Investitionen in Wohnungsbau und Sanierungsarbeiten. Allerdings: Problematiken ergeben sich auf Seite der öffentlichen Auftraggeber: Die Auslastung der handwerklichen Betriebe führt durch den wegfallenden Wettbewerb zu enormen Preissteigerungen, so dass etliche Vergabeverfahren aufgehoben werden – Beispiele hierfür gibt es viele:
Lenzkirch, ein Ferienort im Schwarzwald: Auf eine Ausschreibung für geplante Kanalsanierungsarbeiten mit einer Kapazität von 200.000 Euro ging gerade einmal ein Angebot ein, das bei Betrachtung der Einzelpositionen zwischen 200 und 600 Prozent höher über den kalkulierten Preisen lag. Folge: Ausschluss des Angebots und Aufhebung der Ausschreibung. Bundesweit kein Einzelfall.

Aus der Seminarreihe Bau- und Vergaberecht 2017 vom Submissions-Anzeiger

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„Die Vergabe von Bauleistungen nach der Vergaberechtsreform“

2016 wurden im Zuge der größten Vergaberechtsreform seit Jahren sowohl die Vorgaben der europäischen Kommission als auch die Anforderungen der Digitalisierung und Ökologie umgesetzt. Auch die VOB/A erfuhr hierbei drastische Eingriffe: Bieter und Beschaffer stehen nun vor der Aufgabe, alle Neuerungen in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Das hier angebotene Seminar soll die Teilnehmer auf den aktuellen Stand bringen: von der Struktur des neuen Vergaberechts über die e-Vergabe bis zu den ersten Erfahrungen mit dem reformierten Vergaberecht.

Unser Referent Michael Werner ist ein ausgewiesener Experte im Vergabe- und Baurecht. Seine Seminare und Vorträge genießen in Fachkreisen seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Ruf. Schritt für Schritt wird er die Teilnehmer durch alle Aspekte des neuen Vergaberechts und eines korrekten Verfahrensablaufs führen.

Ort: Berlin, Hotel Steigenberger am Kanzleramt
Termin: 15.März 2017, 09:00 – 17:00 Uhr

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.submission.de/seminare

Der Submissions-Anzeiger lädt ein: Seminarreihe Bau- und Vergaberecht 2017

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„Typische rechtliche Fehler im Bauablauf“

Das Seminar behandelt ausgewählte und immer wieder auftauchende rechtliche Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrages. Die typischen Fehler, die ein Auftragnehmer machen kann, werden anhand anschaulicher Fälle beispielhaft dargestellt. Außerdem besteht die Gelegenheit, mit den Teilnehmern und dem Referenten eigene Problemstellungen anzusprechen.

Unser Referent Michael Seitz ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Hauptgeschäftsführer der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V. Zudem gilt er interessierten Fachkreisen seit langem als ausgezeichneter Referent, der seinen Zuhörern gerade komplexe Gesichtspunkte des Baurechts verständlich und praxisorientiert vermittelt.

Ort: Kiel, ATLANTIC Hotel
Termin: 24. Feb. 2017, 09:00 – 17:00 Uhr

„Die Vergabe von Bauleistungen nach der Vergaberechtsreform“

2016 wurden im Zuge der größten Vergaberechtsreform seit Jahren sowohl die Vorgaben der europäischen Kommission als auch die Anforderungen der Digitalisierung und Ökologie umgesetzt. Auch die VOB/A erfuhr hierbei drastische Eingriffe: Bieter und Beschaffer stehen nun vor der Aufgabe, alle Neuerungen in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Das hier angebotene Seminar soll die Teilnehmer auf den aktuellen Stand bringen: von der Struktur des neuen Vergaberechts über die e-Vergabe bis zu den ersten Erfahrungen mit dem reformierten Vergaberecht.

Wie wird 2017? SUPPLY, das Magazin rund um das Thema Vergabe, befragte Experten

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Deutschlands führende Vergabeexperten sind sich einig: das nächste Jahr wird ein spannendes! Warum deutsche Unternehmen mehr oder weniger auf öffentliche Ausschreibungen bieten werden, ob ein Bundesvergabegesetz sinnvoll und notwendig ist und welches Thema im kommenden Jahr das beherrschende sein wird – Richter, Rechtsanwälte, Vergabeexperte und Bieter sagen: so wird 2017 aus vergaberechtlicher Sicht!

Hamburg, 18.01.2017 Die Experten antworteten sehr unterschiedlich, generell geht die Mehrheit aber davon aus, dass sich aufgrund der guten Konjunkturlage in Deutschland eher weniger oder gleich viel Unternehmen auf die teilweise sehr anspruchsvollen Vergabeverfahren einlassen. Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsvergabestelle Brandenburg, zieht ein klares Fazit: "Es gibt genug private Auftraggeber, was soll man sich da mit den öffentlichen abplagen?" Bernd Düsterdiek, Referatsleiter im Dezernat Umwelt und Städtebau beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, geht von einer Stagnation aus, da sich Bieter und Beschaffer erst einmal mit den zahlreichen Änderungen beschäftigen werden.  

SUPPLY Magazin Nr. 3 – Schwerpunktthema Nachhaltige Beschaffung

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Das neue SUPPLY Magazin aus dem Submissions-Anzeiger Verlag widmet sich in seiner zweiten Ausgabe ganz den Fragen und Herausforderungen im Bereich Nachhaltige Beschaffung. Fachjournalisten, Anwälte und Branchenexperten zeigen Möglichkeiten, Chancen, aber auch Risiken auf.

Hamburg, 06.07.2016 – Bereits in der zweiten Ausgabe erschienen, klärt das SUPPLY Magazin nicht nur umfassend im hochaktuellen Bereich "Nachhaltige Beschaffung" auf, sondern widmet sich natürlich auch weiteren Themen aus der Vergabe-Praxis und den rechtlichen Hintergründen.

Wer endlich wissen möchte, wie der Energiemarkt wirklich tickt, findet die Antwort in dem Interview mit Renko Fittschen, Leiter Beschaffung bei dem Energieversorger Hamburg Energie.

Auf das hohe Konfliktpotential, das die neue VOB/B 2016 für Subunternehmer bereithält, weist Rechtsanwalt Dr. Koenen in seinem Artikel hin. Der erfahrene Vergaberechtler: „Mögliche Kündigungen aufgrund von Vergabefehlern drohen der gesamten Nachunternehmerkette!“

Weitere Themen:

Deutschland: Vorsicht bei der Verwendung von Zuwendungsmitteln

Europa: Was bringt die Einheitliche Europäische Eigenerklärung eigentlich für Bieter?

Wissen: So funktioniert die Eignungsprüfung nach neuem Recht.

Eine Leseprobe, die Inhalte aller Ausgaben und aktuelle Ergänzungen finden sich wie gewohnt unter www.supply-magazin.de

SUPPLY ist da – das neue Magazin rund ums Thema Vergabe

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Nicht nur mit der Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts in nationale Gesetze ergeben sich viele Fragen, sowohl auf Beschaffer- als auch auf Anbieterseite. Das neue Magazin SUPPLY aus dem Submissions-Anzeiger Verlag tritt an, Antworten, Hilfestellungen und Hintergrundinformationen zu liefern.

Intensivseminar in Hamburg bringt Licht in die Vergaberechtsreform

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Ab dem 18. April 2016 gilt die Vergaberechtsreform. Bereits fünf Tage vorher können sich im Hotel Hafen Hamburg Anbieter und Verantwortliche in den Vergabestellen ein klares Bild über den Umfang der Änderungen machen.

Hamburg, 11.03.2016. Was ändert sich? Was bleibt beim Alten? Das komplizierte deutsche Vergaberecht hielt schon immer Überraschungen und Fallstricke bereit. Mit der Integration der europäischen Vorgaben in das deutsche Gesetzeswerk ergeben sich wieder viele Fragen und Unsicherheiten. Fachanwalt Michael Werner klärt am 13. April im Rahmen eines Intensivseminars des Submissions-Anzeiger auf.

Von 9 bis 17 Uhr macht Rechtsanwalt Michael Werner, Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, am 13. April die Teilnehmer fit für das neue Vergaberecht. Zwei Kaffee- und eine Mittagspause im renommierten Hotel Hafen Hamburg lockern den Tagesablauf auf, nichtsdestotrotz steht ein stringenter und hochinformativer Tag auf dem Plan.

Die VOF ist fort – wie finden sich Freiberufler nach der Vergaberechtsreform 2016 nun zurecht?

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Im Zuge der diesjährigen Vergaberechtsreform wurde die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen aufgelöst und die einzelnen Bestandteile in alle Winde verstreut. Was jetzt wo zu finden ist erklärt Fachanwalt Dr. Martin Schellenberg in einem Kompaktseminar an zwei Terminen in Hamburg.

Hamburg, 11.03.2016. Freiberuflich tätige Planer, Architekten und Ingenieure konnten sich bisher zentral in der VOF, der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, über die rechtlichen Anforderungen bei öffentlichen Planungsaufträgen informieren. Nun wurden die jeweiligen Vorgaben zu Lasten der Übersichtlichkeit in unterschiedliche Regelwerke integriert. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg fügt die Einzelteile in einem hochinformativen Kompaktseminar wieder zusammen und gibt Auskunft über wichtige Änderungen.

Als Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek beschäftigt sich Dr. Schellenberg bereits seit über 15 Jahren mit dem komplexen Vergaberecht und brachte seine Expertise auch in den Gesetzgebungsprozess der Vergaberechtsreform 2016 ein. Die Teilnehmer des Submissions-Anzeiger Kompaktseminars erhalten also kompetente Einblicke aus allererster Hand. Um vielbeschäftigte Planer, Architekten und Ingenieure so effektiv und ressourcenoptimiert wie möglich zu informieren, findet das dreistündige Intensivseminar sowohl am 31. März als auch am 18. April jeweils von 15 bis 18 Uhr statt.

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