Versicherungsfall

Kündigungen nach Schadensfall nehmen zu

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Wenn der Versicherungsfall eintritt, wünschen sich Versicherte eine unbürokratische Hilfe durch ihren Versicherer. Der entstandene Schaden soll umgehend behoben werden, die Kosten müssen reguliert werden. Doch immer häufiger berichten Versicherungsexperten, dass der Versicherer zwar die Kosten erstattet, doch gleichzeitig den Versicherungsvertrag kündigt. Der Versicherte steht dann ohne Absicherung da. Weil der Vertrag durch die Gesellschaft beendet wurde, dürfte er außerdem Schwierigkeiten haben, eine neue Versicherung zu finden.

Alexander Vorgerd (Kaufmann für Finanzen und Versicherungen IHK) von transparent-beraten.de sagt dazu:"Generell kann ich nicht dafür sprechen, dass Kündigungen nach einem Schadenfall zu genommen haben. Man muss immer den Einzelfall betrachten, z.B. wie lange war der Kunde versichert, wie viele Schäden hatte der Kunde in der Vergangenheit, wie hoch war der Schadensfall, etc. Ich möchte dennoch nicht ausschließen, dass Kunden die Kündigung bei einem geringfügigen Schaden erhalten. Meine Erfahrung bei meinen Kunden ist, dass Versicherer nicht direkt nach einem Schaden kündigen."

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungssparten erhalten Sie unter http://www.testsieger-berichte.de/.

Der Versicherungsfall begründet ein Kündigungsrecht