2017 - deutschlandweite aussergerichtliche Vertretung in Kfz-Unfällen insbeondere auch für die tükischstämmigen Mitbürger/Bürger
- Beauftragung des Anwalts für Verkehrsrecht über Telefon
- Beratung auf türkisch
- Versendung der Anwaltsvollmacht per Post, Fax oder E-Mail
Stuttgart, den 12.12.2016. Die Rechtsanwaltskanzlei Özdemir startet ein weiteres deutschlandweites Projekt.
Deutschlandweite Kfz-Unfallgeschädigte sollen von der Kanzlei für Verkehrsrecht Özdemir gegenüber den gegnerischen Kfz-Versicherungen vertreten werden.
Dabei ist es so, dass dieser Service auch in türkisch angeboten wird. Der Geschädigte kann sich am Telefon auf türkisch beraten lassen.
15,7 Mio. Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Ethno-Marketing wird aber vernachlässigt. Diese Lücke will die Rechtsanwaltskanzlei Özdemir in Bezug auf die türkischstämmigen, die in der BRD leben schließen (insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts).
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13).