Reiseimpfung: So unterschiedlich reagieren PKV und GKV

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Reiseimpfung: So unterschiedlich reagieren PKV und GKV
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Aus medizinischer Sicht gehen die Meinungen rund um das Thema Impfen auseinander. Schulmediziner befürworten, den Impfschutz gegen Krankheiten wie Polio, Tetanus, Diphterie und Masern regelmäßig zu erneuern und sich gegen Hepatitis, Zeckenbisse und andere Infektionen impfen zu lassen. Alternativmediziner raten davon ab, sie argumentieren, dass jede Impfung das Immunsystem belastet, deshalb sollte sich der Impfschutz bei Menschen mit einem schwachen Immunsystem auf das notwendige Mindestmaß beschränken. Letztlich muss jeder Versicherte für sich selbst entscheiden, welchen Impfschutz er wann erneuern will. Doch welche Impfungen zahlt eigentlich die Krankenkasse? Welche Impfungen ganz genau von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/2016/06/27/impfschutz-was-...

PKV-Tarif bestimmt Umfang der Zahlung
In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe der übernommenen Kosten wie bei allen Leistungen nach dem abgeschlossenen Tarif. In der Regel werden die Grundimmunisierung und die Auffrischung von dem Versicherer bezahlt. Das gilt umso mehr für Babys und Kleinkinder, hier raten die meisten Ärzte dazu, die wichtigsten Impfungen unbedingt durchzuführen. Wissen muss man aber, dass die privaten Krankenversicherer nicht verpflichtet sind, Erstattungen für Impfungen vorzunehmen. Ist ein Impfschutz für eine Reise ins Ausland erforderlich, kann die Kostenübernahme verweigert werden. Die meisten Versicherer orientieren sich an den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO), sie macht Vorgaben zu empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren. Für erwachsene Patienten empfiehlt man auf Reisen andere Impfungen. Einige Versicherer kommen für alle Kosten auf, die durch eine Reiseimpfung verursacht werden. Zu diesen Gesellschaften gehören zum Beispiel die Allianz, die ARAG, die Axa, die Bayerische und die HanseMerkur. Wer sich nicht sicher ist, in welcher Höhe eine Impfung vom Versicherer erstattet wird, fragt am besten direkt bei der Gesellschaft nach. So ist rechtzeitig klar, welche Kosten man aus eigener Tasche zahlen muss.

Kostenerstattung durch GKV ist Pflichtleistung
Anders als die privaten Krankenversicherer sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, die Kosten für Schutzimpfungen zu erstatten. Allerdings ist für Impfungen bei Auslandsreisen ebenfalls keine Erstattung vorgesehen. Für Dienstreisen ist die Übernahme der Auslagen möglich, wenn eine Vorschrift zur Impfung besteht. Bei den meisten gesetzlichen Kassen gibt es die Möglichkeit, Reiseschutzimpfungen als Zusatzleistung anzufordern. Für Babys und Kleinkinder werden alle grundlegenden Impfungen erstattet. Dazu gehören Tetanus, Diphterie, Pertussis, H. Influenzae Typ B, Hepatitis B, Pneumokokken und Rotaviren sowie Masern, Mumps und Röteln. Diese sollten im Erwachsenenalter regelmäßig aufgefrischt werden, um das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko zu minimieren. Der Auffrischungszeitraum beträgt zehn Jahre. Patienten über 50 sollten sich außerdem gegen Gürtelrose immunisieren lassen, bei den über 60 Jahre alten Versicherten kommen noch Impfungen gegen Pneumokokken und gegen Grippe hinzu.

Individueller Impfschutz auf Reisen
Wer auf Fernreisen geht, sollte sich frühzeitig informieren, welche Impfungen örtlich empfohlen oder sogar vorgeschrieben sind. Ist nämlich eine komplette Neuimmunisierung nötig, kann es längere Zeit dauern, bis der Impfschutz voll wirksam wird. Auch hier gilt, dass die privaten und die gesetzlichen Kassen nicht jede Impfung bezahlen. Wer ganz sicher sein will, informiert sich bei seinem Versicherer und lässt erst danach die empfohlenen Impfungen durchführen. Aus Kostengesichtspunkten darauf zu verzichten und eine schwerwiegende Ansteckungskrankheit zu riskieren, darf in keinem Fall eine Option sein.