Politik

Politik

dieBasis NRW wählt ihre Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf, 2. Mai 2021 – Am ersten Mai-Wochenende hat der Landesverband NRW der Partei dieBasis in Hagen eine Aufstellungsversammlung zur Wahl der Kandidaten der Landesliste für den Bundestagswahlkampf im Herbst durchgeführt. Den ersten Listenplatz belegte der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, der bereits als Direktkandidat des Wahlkreises 101 (Leverkusen–Köln IV) dort gegen Karl Lauterbach (SPD) antreten wird. Die folgenden drei Listenplätze wurden von Professoren aus Medizin, Biologie und Jura besetzt.

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier tritt sowohl als Direktkandidat gegen Karl Lauterbach wie auch als Spitzenkandidat der Landesliste dieBasis NRW für den Bundestagswahlkampf an. Sattelmaier ist mit seiner Kanzlei seit 18 Jahren vornehmlich im Bereich des Strafrechts tätig. Zudem steht er als erster Vorsitzender dem Verein „Anwälte für Aufklärung“ vor, der sich der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte verpflichtet hat.

Landesvorstand dieBasis NRW kritisiert Teststrategie und Inzidenzwert-Ermittlung

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf 28.04.2021 – Der Landesvorstand von dieBasis NRW lehnt den sogenannten „Inzidenzwert“ als alleinigen Maßstab für Corona-Schutzmaßnahmen entschieden ab und fordert epidemiologisch relevante Indikatoren zur Einschätzung des Infektionsgeschehens.

„Wir testen uns von Lockdown zu Lockdown! Das ist ein politischer Irrweg zum Schaden der Allgemeinheit“, so Bodo Oepen, Landesvorsitzender der Partei dieBasis NRW. Zu der mangelnden Aussagekraft des nicht standardisierten PCR-Tests komme jetzt noch die massive Verzerrung der Inzidenzwerte durch Massenschnelltests bei Symptomlosen. Auf dieser Basis könne die Sieben-Tage-Inzidenz kein relevanter Richtwert für Maßnahmen sein.

Am 20. Januar 2021 hatte die WHO darauf hingewiesen, dass bei PCR-Tests die Zyklen, die der Test durchlaufen hat (ct-Wert), berücksichtigt werden müssen, und auf das Risiko falsch positiver Testergebnisse verwiesen. Wie der Erfinder des Testverfahrens, Kary Mullis, warnte, kann man mit diesem Test alles in jedem nachweisen, sofern man die Zyklusschwelle hoch genug ansetzt. Ein positiver PCR-Test ist demnach auch nicht gleichbedeutend mit Infektiosität, denn der PCR Test kann nicht zwischen lebendem und totem Virenmaterial unterscheiden. Er kann auch keine Erkrankung feststellen. Die von der WHO empfohlene Wiederholung des Tests und der Abgleich mit Symptomen werden hierzulande jedoch nicht umgesetzt.

Aufstellungsversammlung der Basisdemokratischen Partei Deutschland in NRW

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf und Hagen, 27. April 2021 – Am 1. und 2. Mai 2021 findet in Hagen die Aufstellungsversammlung der Partei dieBasis NRW zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl im September 2021 statt. Es sollen 50 Listenplätze besetzt werden. Mit dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier und Professor Martin Schwab stellen sich zwei bekannte dieBasis-Mitglieder zur Wahl.

Ihren ersten Ordentlichen Bundesparteitag 2021 hielt die Basisdemokratische Partei Deutschland, kurz dieBasis, am 20. und 21. März 2021 in Hannover ab. Erst im Juli vergangenen Jahres gegründet, ist sie nun in allen 16 Bundesländern mit Landesvorständen vertreten und verzeichnet einen rasanten Mitgliederzuwachs. Stand 10.04.21 hat die Partei bundesweit 12.535 Mitglieder, davon in NRW 1.902. Am 14. März 2021 trat dieBasis zur Landtagswahl in Baden-Württemberg an und Anfang Juni wird sie sich in Sachsen-Anhalt zur Wahl stellen.

Die Partei folgt den Grundsätzen der Basisdemokratie. Transparenz, aktive Bürgerbeteiligung, Offenlegung politischer Entscheidungsprozesse sowie Entflechtung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik stehen auf der Agenda. Die Rückkehr zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten und die Regulierung bzw. Aufhebung der gesellschafts- und wirtschaftsschädigenden Corona-Maßnahmen haben derzeit oberste Priorität.

Landesvorstand dieBasis NRW lehnt Pflicht-Testungen an Schulen ab

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf, 09.04.2021 Der Landesverband NRW der jungen Partei dieBasis lehnt die angekündigten Corona-Pflichttestungen an Schulen entschieden ab. Sie seien unzuverlässig, unverhältnismäßig und mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar.

Die Stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes dieBasis NRW, Nathalie Sanchez Friedrich, weist auf die Fehlerquote der Schnelltests hin. „Wird eine Schule mit 1000 Kindern getestet, wird man auch ganz ohne Viren etwa zehn scheinbar Infizierte finden, die in Wirklichkeit nicht infiziert oder gar infektiös sind“, so Sanchez Friedrich. „Bei der aktuellen Lage ist es unwahrscheinlich, dass sich unter 1000 Schülern wirklich Kranke befinden.“ Sie verweist auf die Erklärung des RKI mit dem Titel „Testergebnisse verstehen“, wo es heißt: „Wenn unter den Getesteten nur wenige Personen tatsächlich infiziert sind, dann sind positive Resultate unzuverlässig.“ Nach Angaben der Hersteller sind diese Tests deshalb auch nicht für Massentests unter Gesunden geeignet.

dieBasis NRW begrüßt Urteil des OVG Lüneburg

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf, 08.04.2021 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt für Hannover die „nächtliche Ausgangssperre“ als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Die Wirkung sei erheblich freiheitsbeschränkend und rechtswidrig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der NRW Landesvorstand der Partei dieBasis begrüßt die Rücknahme der rechtswidrigen Maßnahme.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, Mitglied von dieBasis NRW, kommentiert die Entscheidung des OVG Lüneburg: „Leider braucht es immer noch Gerichte, um die Regierungen in Deutschland an die Einhaltung der Gesetze zu erinnern“. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig gegen die Ausgangssperren in Peine und Gifhorn noch ausstehen.

Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe laut OVG die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.

Lockdown Ostern 2021

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Düsseldorf 02.04.2021– Der Lockdown wird verlängert und in einigen Bundesländern deutlich verschärft. Der Landesverband NRW der Partei dieBasis übt Kritik an diesem Vorgehen und mahnt Verhältnismäßigkeit an. Reinhard Wilhelm, Rechtsanwalt aus Dortmund und Mitglied von dieBasis NRW reichte mit drei weiteren Parteifreunden mehrere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Anordnungen sowie Anfechtungsklagen und einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig und beim Oberverwaltungsgericht gegen bereits verhängte Ausgangssperren in Peine und Gifhorn ein.

Nach dem jüngsten Vorstoß der Bundeskanzlerin um die sogenannten „Ruhetage“ zu Ostern und dem Ausreiseverbot zu touristischen Zwecken, der nach vehementem Protest aus allen Teilen der Bevölkerung, aus Parteien und Verbänden wieder zurückgenommen wurde, machen einige Bundesländer nunmehr Ernst mit weitgehendem Freiheitsentzug. Der Dortmunder Rechtsanwalt Wilhelm verweist auf die Corona-Verordnung Niedersachsens, welche Ausgangssperren von 21.00 h bis 5.00 h morgens vorsieht. Die Landräte der niedersächsischen Kreise Peine und Gifhorn machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Detail bedeutet das, dass nicht nur das Verlassen des privaten Grundstücks, sondern auch die Nutzung des eigenen Gartens verboten sind.

Aktion Kinderschuhe Wuppertal

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wuppertal 03.04.2021– Eine Gruppe Wuppertaler Eltern und Pädagogen haben Mitte der Woche in einer eindrucksvollen Aktion am Rathaus Wuppertal auf die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche hingewiesen. In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Schneidewind vom 31. März 2021 geben sie ihrer Sorge um die anhaltenden Beeinträchtigungen der Gesundheit und Entwicklung ihrer Kinder Ausdruck und fordern eine Rückkehr zur Orientierung am Kindeswohl. Der Landesverband NRW der Partei dieBasis unterstützt diese Aktion von Eltern mit Nachdruck.

Fantasievoll bemalte und gebastelte Plakate und aufgestellte Kinderschuhe auf der Treppe zum Rathaus Wuppertal erzählen davon, wie es Kindern derzeit geht. Mit der Aktion „Ein Schuh für jedes Kind“ und „Kinder brauchen Liebe, keinen Abstand“ wollen Eltern die Aufmerksamkeit auf die Kinder lenken und „ihnen eine Stimme geben“, wie es in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Schneidewind heißt. Darin monieren Eltern und Pädagogen sowohl das „social distancing, das pausenlose Maskentragen, die strengen Quarantäneverordnungen, das monatelange Homeschooling als auch die geplanten Maßnahmen wie die Einführung von Schnelltests“.

„Auch ältere Brustkrebs-Patientinnen können Hyperthermie nutzen“

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Bundestags-Petition zur Anhebung der Altersgrenze bei Mammographie
Bisher haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren einen Anspruch auf Früherkennung von Brustkrebs. Dies will der KreisLandFrauenverband Friesland/Wilhelmshaven und die Gleichstellungsbeauftragte Friesland ändern. Ihre Initiative "MammoBis75" hatte eine Petition an den Bundestag gerichtet. Danach soll das Mammographie ­Screening künftig auch Frauen bis 75 offenstehen. Denn: Frauen im Alter von 70 Jahren leben heute im Durchschnitt noch 17 Jahre, die Zahl der Sterbefälle durch Tumore in der Brust steigt. Bisher bezahlen Krankenkassen nur Frauen im Alter zwischen 50 und 69 die Mammografie. In Frankreich und den Niederlanden liegt die Altersgrenze schon länger bei 75 Jahren. die Petition wurde über 80.000mal gezeichnet. Die notwendige Zahl von 50.000 für ein Quorum ist erreicht.

Die Petition hat offenbar Erfolg: Ende März 2021 meldet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der für die Bewertung von Arzneimitteln und Behandlungsverfahren zuständig ist: „Beratungen über eine Anpassung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening eingeleitet!“ Der GBA lässt überprüfen, ob eine Mammographie auch Frauen im Alter zwischen 45 und 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren nützt. Der GBA rechnet damit, dass ein „Stellungnahmeverfahren“ in der zweiten Jahreshälfte 2022 eingeleitet wird. Hintergrund für die Aufnahme der Beratungen ist eine Aktualisierung der EU- Brustkrebsleitlinie.

Seiten