Gebäudeenergiegesetzes

Vom Bundeskabinett beschlossen: Eckdaten für Heizungstausch ab 2024 stehen fest

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20 bis 30 Jahre lang werden neu eingebaute Heizungen genutzt – deshalb liegt der Fokus des Gesetzesentwurfes des Bundeskabinetts für die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen. Dadurch soll eine Modernisierungsoffensive gestartet und die Umsetzung der Wärmewende beschleunigt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Für bestehende Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe gilt, dass sie weiterlaufen und bei Schäden auch repariert werden können. Übergangsfristen und Ausnahmen, sozialer Ausgleich und Förderung sollen die Verbraucher beim Heizungstausch entlasten.

So ist die zukünftige Förderung gestaltet

Wird eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung ausgetauscht, so können alle Bürger für selbst genutztes Wohneigentum eine Grundförderung beantragen. Der Fördersatz der Grundförderung soll 30 % betragen.