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WKZ Wohnkompetenzzentren: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer

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Ludwigsburg, 30.04.2018. „Experten hatten es nicht anders erwartet und auch wir hatten es schon kommuniziert: Das Bundesverfassungsgericht hält die Grundsteuer in der jetzigen Form für nicht verfassungskonform und fordert die Bundesregierung auf, nun endlich eine Anpassung vorzunehmen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese beraten Interessenten bei Wohnungsfragen, bieten Alternativen auf dem Weg zum schuldenfreien Immobilienerwerb.

Wichtige Einnahmequelle
„Dabei ist die Grundsteuer für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen“, ergänzt WKZ-Vorstand Meier. In Deutschland wird auf etwa 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Da der Bundesfinanzhof (BFH) die Form der Erhebung der Grundsteuer seit mindestens acht Jahren für nicht mehr verfassungskonform hält, musste das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen. „Dieses hatte sich zuvor schon in mündlichen Verhandlungen dahingehend geäußert, dass es sich der Meinung des BFH anschließt“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Befürchtet worden war auch, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung einfach kippt. Dann hätten die Gemeinden im Zweifel keine Grundsteuer mehr erheben können.