Mietrecht

MCM Investor Management AG: Betriebskostenabrechnung muss bis Ende Dezember vorliegen

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Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG machen darauf aufmerksam, dass die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr bis zum 31.12.2019 vorliegen muss.

Magdeburg, 11.12.2019. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die diesjährige Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember vorliegen muss. „Stichtag ist der 31.12.2019. Bis zu Silvester muss den Mietern ihre Abrechnung zugestellt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angeben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland sowie den Paragrafen 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

„Es könnte auch sein, dass der Vermieter mit dem Mieter eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart hat. Ist dies der Fall, muss er die entsprechende Abrechnung bis Ende des letzten Kalendermonats ausstellen und den betreffenden Abrechnungszeitraum deutlich machen. Die Variante mit dem Kalenderjahr ist dabei die gängige. Manchmal kann es dazu kommen, dass der Vermieter die Fristen nicht einhält. Das ist dann sein eigenes Verschulden und es kann keine Nachzahlung vom Mieter verlangt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

MCM Investor Management AG: Modernisierung rechtzeitig ankündigen

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Möchte der Vermieter die Immobilie einer Modernisierung unterziehen, muss er dies im Vorfeld ankündigen

Magdeburg, 24.05.2019. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg wollen diese Woche über einen häufigen Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern aufklären: Die Modernisierung der Immobilie. „Plant der Vermieter nämlich, seine Immobilie zu modernisieren, so ist es seine Pflicht, den Mieter rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzten“, betont die MCM Investor Management AG. „Für diese Art von Ankündigungen gibt es gesetzlich vorgesehene Anforderungen, welche bei Missachtung dazu führen können, dass der Mieter eine Modernisierung aus legitimen Gründen verweigern kann“, erklärt die MCM Investor außerdem.

Daher rät die MCM Investor Vermietern, Modernisierungen so lange wie möglich im Voraus anzukündigen, da diese auch eine gewisse Anlaufzeit brauchen. „In der Regel handelt es sich dabei um mindestens drei Monate im Voraus, also vor Beginn der ersten Baumaßnahmen. Diese Information muss seitens des Vermieters schriftlich erfolgen“, betont die MCM Investor und beruht sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen zeigt (Az.: 210 C 456/18) sowie auf die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

MCM Investor Management AG: Warum viele Mietverträge unwirksam sind

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Einige Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln und verstoßen damit gegen das Gesetz – die MCM Investor klärt auf

Magdeburg, 02.10.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Mietverträge. „Viele Mieter denken, dass sie an exakt die Vereinbarungen des Mietvertrags gebunden sind, die sie auch bei Vertragsabschluss unterschrieben haben. Dies muss nicht immer der Fall sein“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Viele Vermieter verwenden nämlich unwirksame Klauseln im Mietvertrag. Daher sollten Mieter ihre Verträge unbedingt prüfen lassen, falls sie sich unsicher sind“, betonen die Immobilienexperten. Schätzungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) haben ergeben, dass neun von zehn aller abgeschlossenen Mietverträge in Deutschland solch unwirksame Klauseln enthalten. Das entspricht einer Zahl von über 19 Millionen Mietverträgen, die hierzulande eindeutig gesetzeswidrig sind, da sie Mieter klar benachteiligen. „Die utopisch hohe Zahl ist erschreckend. Nichtsdestotrotz hat Deutschland einen starken Mieterschutz. Wer also das Gefühl hat, durch seinen Mietvertrag benachteiligt zu sein, dem wird auch geholfen“, so die MCM Investor Management AG.

MCM Investor Management AG: Bund will das Wohngeld für Geringverdiener ab 2020 erhöhen

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Mieterfreundliches Mietrecht, mehr Sozialwohnungen und Wohngeld für Geringverdiener

Magdeburg, 27.09.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit der aktuellen Politik hinsichtlich der Wohnungswirtschaft. „Der politische Kurs wirkt mieterfreundlich und sozialer, was man aber in der Praxis davon spüren wird, gilt es abzuwarten“, sagt die MCM Investor und bezieht sich dabei auch auf eine Beschlussvorlage für den Wohngipfel aus der vergangenen Woche. Demnach solle die Wohnungsbauprämie für Bausparer attraktiver gestaltet werden und das Wohngeld werde ab 2020 erhöht. Das Redaktionsnetzwerk RND zitiert die Beschlussvorlage folgendermaßen: Mit einer Reform solle „Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden“. Außerdem sollen bis zum Jahr 2021 mehr als 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. In dem Zeitraum 2018 bis 2021 sagte der Bund den Ländern „mindestens fünf Milliarden Euro“ zu – für den Sozialen Wohnungsbau. Dies entspreche 100 000 zusätzlichen Sozialwohnungen. „Die derzeitige Regierung musste auf die Bedürfnisse der Menschen reagieren. Bei steigenden Miet- und Kaufpreisen für Immobilien muss sie Anreize schaffen, um die Gunst der Wähler nicht zu verlieren. Wohnen gehört schließlich zu den sensibelsten Themen“, betont die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

WKZ Wohnkompetenzzentren über die Rechte von Mietern und Vermietern

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„Mietrecht sorgt nicht nur in der Politik für Auseinandersetzungen, sondern auch im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern“

Ludwigsburg, 24.11.2017. „Wir wollen einmal vorausschicken, dass die Mehrheit der Bevölkerung hierzulande stressfrei lebt, was die Beziehung zu ihrem Vermieter angeht. Die große Nachfrage in den Metropolstädten zieht aber auch Folgen nach sich, die sich auf das Verhältnis Mieter versus Vermieter auswirken können“, meint Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. So haben viele Mieter Bedenken, ihr Mietpreis könnte grenzenlos steigen, nur weil die Nachfrage entsprechend anzieht. „Doch genau dazu hat der Gesetzgeber gleich mehrere Instrumente geschaffen, die ein willkürliches Ansteigen der Mietkosten verhindern sollen“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.