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Private Krankenversicherung Beamte Test

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Stiftung Warentest bestätigt auch für 2016, dass die Aufnahmebedingungen und Leistungen für Staatsdiener besonders vorteilhaft sind. Beamte und Beamtenanwärter erhalten eine Krankenvollversicherung zu deutlich geringeren Beiträgen, als Selbstständige oder Angestellte. Grund dafür ist die Beihilfe vom Dienstherrn. Weitere Fakten und Testergebnisse für die private Krankenversicherung gibt es auch auf https://www.private-krankenversicherung-im-test.de/pkv-beamte/.

Beihilfe vom Dienstherrn

Bei der Beihilfe zahlt der Dienstherr einen Zuschuss, wenn sich der Beamte für eine PKV entscheidet. Die Höhe des Zuschusses ist genau gesetzlich geregelt und ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Entscheidet der staatlich Angestellte für eine gesetzliche Krankenkasse, besteht kein Anspruch auf einen Zuzahlung. Grund dafür ist das Gleichstellungsprinzip der GKV.

Lebenspartner und Kinder haben Anspruch

Werden beim Beamten selbst bis zu 50 Prozent der Beitragskosten durch den Dienstherrn übernommen, besteht auch beim Ehepartner und den eigenen Kindern ebenfalls ein Beihilfeanspruch. Sofern beide privat versichert sind, können 70 Prozent und beim Nachwuchs sogar bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen werden. Es kommt in diesem Fall auf die Tarife an.

Thema Elternzeit

GKV spricht sich für alternative Heilung aus

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Alternative Heilmethoden wurden früher von vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die Kostenübernahme für solche Behandlungen galt als Privileg der privat Krankenversicherten. Doch aktuelle Studien belegen, dass die gesetzlichen Krankenkassen langsam aufholen. Offenbar hat man am eigenen Repertoire und an den Leistungen gearbeitet, denn immer häufiger werden alternative Heilverfahren auch von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Alternative Verfahren sind gefragt
Der Bedarf an Behandlungen jenseits der klassischen Schulmedizin hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Viele Krankenkassenmitglieder wünschen sich sehr eine Behandlung in alternativer Form. Häufig soll es auch eine Ergänzung der klassischen Schulmedizin sein, um den Behandlungserfolg noch effektiver sicherzustellen. Manchmal möchte man auch einfach die häufig gravierenden Nebenwirkungen der Schulmedizin vermeiden. Die Gründe für die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden mögen also ganz unterschiedlich sein. Doch der Bedarf ist ungebrochen hoch. Auf diese Nachfrage reagieren die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr, denn wenigstens ein Teil der Kosten wird von den Kassen zunehmend übernommen. Dabei ist die Wirksamkeit von vielen Behandlungen nicht abschließen geklärt und erforscht. Trotzdem gibt es bei vielen Kassen einen eindeutig definierten Katalog der Maßnahmen, die von den Kassen gezahlt werden.