GDV: Leistungsversprechen bleibt zukünftig bestehen

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GDV: Leistungsversprechen bleibt zukünftig bestehen
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Das Magazin „Der Spiegel“ übte vor wenigen Tagen harte Kritik an der deutschen Versicherungswirtschaft. Geht es nach der Titelgeschichte, drücken sich die Versicherer systematisch davor, im Schadenfall die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen. Dabei fällt sogar die Unterstellung, dass Gutachter und Rechtsanwälte mit den Versicherern kooperieren, um deren Leistungspflicht zu minimieren. Doch was würde es für die Zukunft der Versicherer bedeuten, wenn man von der Maxime abrückt, Versicherten einen umfassenden Schutz vor unterschiedlichsten Risiken bieten zu wollen?

Große Schäden führen zu Verzögerung
Offenbar zeigen sich die Versicherer bei der Regulierung kleiner Schäden ziemlich kulant, denn sie werden recht schnell und problemlos gezahlt. Geht es aber um größere Summen, folgen Verzögerungen oder sogar Verweigerungen der Zahlungen, so die Anklage im Bericht. Nicht selten ziehen sich Prozesse sogar über viele Jahre hin, um die betroffenen Versicherten zu zermürben und um schließlich doch nur in einem Vergleich zu enden. Da Gutachter und Anwälte mit den Gesellschaften zusammenarbeiten sollen, ist es für die Versicherten nahezu unmöglich, gegen diese solidarische Gemeinschaft anzukommen. Auch aus der Politik sei keine Unterstützung zu erwarten, denn dort sei man im Rahmen einer neueren Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass die Bearbeitung der Schadenfälle durchaus professionell verlaufe, so dass keine gesetzliche Änderung nötig sei. Der Spiegel unterstellt auch hier ein Ergebnis der guten Lobbyarbeit des Verbands der Versicherer (GDV). Der GDV argumentiert nun gegen diesen Bericht und zeigt auf, dass in der Schaden- und Unfallversicherung im Jahr 2013 nur rund 0,6 Prozent der Fälle und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zwei Prozent gerichtlich entschieden werden mussten. Davon werden zwischen 30 und 50 Prozent durch einen Vergleich beigelegt. Trotzdem bleibt die Frage nach der Zukunft der Versicherungswirtschaft, wenn ein Versicherter im Leistungsfall bei wichtigen und großen Schäden mit einer Ablehnung rechnen muss.

Versicherungen als überflüssiger Schutz
Letztlich würde ein Versicherungsschutz in vielen Fällen überflüssig werden, wenn der Versicherte nicht mit Gewissheit damit rechnen darf, dass eine Leistung erbracht wird. Er wäre mit einer privaten Vorsorge am Ende besser bedient und müsste nicht Jahr für Jahr teure Beiträge für seine Absicherung bezahlen. Denkt man diesen Ansatz konsequent weiter, könnte die Verweigerungshaltung der Versicherer in vielen Fällen dazu führen, dass gar keine Versicherung mehr abgeschlossen wird, weil der Versicherte sich selbst finanziell absichert. Das wiederum dürfte kaum im Interesse der Versicherungswirtschaft sein. Natürlich wird es schwer sein, gegen die offenkundig objektiven Zahlen des GDV anzugehen. Trotzdem steckt hinter jeder Leistungsablehnung ein persönliches Schicksal, weil ein Versicherter keine BU-Rente oder keine Erstattung eines Wohngebäudeschadens erhält, auf den er so dringend gebaut hat. Selbst der beste Versicherungsschutz wird für den Versicherten damit vollständig wertlos und überflüssig. Er wäre am Ende besser beraten, wenn er private Vorsorge trifft und selbst Vermögen aufbaut.

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