Umzugstipps für Hartz-4-Empfänger
Als Hartz-4-Empfänger ist ein Umzug aus eigener Tasche kaum zu finanzieren, weshalb man dann auf das zuständige Jobcenter angewiesen ist. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Wohnort selbst zu bestimmen. Die Kosten für einen Umzug werden aber nur unter besonderen Voraussetzungen vom Jobcenter übernommen. So eine Unterstützung durch das Jobcenter ist sehr schwierig zu erlangen, da viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Bei dem Umzug wird zwischen einem erforderlichen und einem nicht erforderlichen Umzug unterschieden. Der Hartz-4-Empfänger bekommt die Kosten für den Umzug nur erstattet, wenn es sich um einen erforderlichen Umzug handelt. Die folgenden Gründe werden vom Jobcenter anerkannt:
• Wenn es zu Familienzuwachs kommt und deswegen die Wohnung zu klein wird
• Schlechte gesundheitliche Verfassung, die z.B. das Treppensteigen unmöglich macht
• Bei einer neuen Anstellung in einer anderen Stadt
• Bei einer Kündigung durch den Vermieter, die rechtmäßig ist, aber nicht selbst verschuldet wurde
• Auf Grund einer veränderten Lebenssituation, wie Heirat oder Scheidung
• Wenn die Wohnung unbewohnbar wird, z.B. durch Schimmelbefall (wird nur anerkannt, wenn der Schaden nicht selbst verursacht wurde und der Vermieter nicht auf die Mängelanzeigen reagiert)
Das Jobcenter kann auch einen Umzug beschließen und zwar, wenn die Wohnkosten für Hartz 4 zu hoch sind. Dann muss das Jobcenter die Kosten tragen. Der Umzugswunsch sollte so früh wie möglich dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt werden und ihm sollten auch die zuständigen Unterlagen übergeben werden. Wenn die notwendigen Nachweise falsch sind, müssen die Kosten an das Jobcenter zurückerstattet werden.
Welche Kosten werden übernommen?
In der Regel werden nur Umzüge, die selbst organisiert werden, finanziert. Folgende Kosten werden übernommen:
• Packmaterial
• Anmietung eines Fahrzeugs
• Möglicherweise auch Renovierungskosten für die alte oder neue Wohnung (Nur die Materialien werden finanziert)
• Die Verköstigung und Vergütung der Helfer, wobei dies zwischen 10 und 50€ liegen darf
Genossenschaftsanteile oder eine Mietkaution werden nicht vom Jobcenter finanziert. In der Regel wird es nur als Darlehen mit monatlichen Raten gewährt. Dafür darf der Hartz-4-Empfänger kein eigenes Geld aus dem Schonvermögen besitzen. Wenn ein Umzug aus eigenem Antrieb nicht möglich ist, werden die Kosten für Umzugsunternehmen auch übernommen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass dem Jobcenter Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
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