Klimaschutzprogramm 2030 – das kann’s noch nicht gewesen sein!

Biogasrat+ e. V. fordert ambitionierte Umsetzung des Maßnahmenkatalogs -
Statement von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.
Berlin, 09.10.2019. „Grundsätzlich sind gute Bausteine in dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 enthalten. Das kann aber nur ein Anfang sein! Wenn es nun an die konkrete Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen geht, ist eine ambitionierte, technologieoffene Umsetzung zwingend notwendig. Um die klimaschädlichen CO2-Emissionen im Verkehr schnell und dauerhaft zu senken, muss der Fokus auf der gezielten Förderung alternativer und bereits verfügbarer erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan liegen. Wir fordern deshalb die konsequente und ambitionierte Weiterentwicklung für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr auf mindestens 20 Prozent im Jahr 2030. Bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 müssen daher folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:
1. die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote von heute 4 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2030.
2. die Einführung einer ambitionierten Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan ab 2020 in Höhe von 0,3 Prozent und deren Steigerung auf mindestens 3,5 Prozent in 2030.
3. die Festschreibung der Nutzung konventioneller Biokraftstoffe verbindlich bei 7 Prozent ab 2020.
Auch im Gebäudesektor ist mit Blick auf die weitere Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes Klimaschutz mit Biomethan sofort möglich. Der Einsatz des grünen Gases in hocheffizienten und schon heute in vielen Gebäuden vorhandenen Gasbrennwertthermen ermöglicht eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung mit geringen Treibhausgasemissionen. Damit Biomethan seinen Beitrag zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor leisten kann, fordern wir:
4. die Anpassung des Primärenergiefaktors für Biomethan für den nicht erneuerbaren Anteil auf fp=0,4 gemäß DIN-V 18599-1: 2018-9.
5. den technologieoffenen Einsatz von Biomethan im Rahmen der Anrechenbarkeit als erneuerbare Wärme bei Einsatz in hocheffizienten Gasbrennwertthermen und KWK-Anlagen mit einer Nutzungsquote von 15 Prozent.
6. die Vorbildfunktion im öffentlichen Gebäudebestand zur Nutzung erneuerbarer Energien stärken durch die Absenkung der Nutzungspflicht für gasförmige Biomasse auf mindestens 15 Prozent.
Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100