Zwei Wege zurück zum Führerschein - ohne MPU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin erklärt, wie Betroffene ihre Fahrerlaubnis auch ohne MPU zurückerlangen können. Mit seinen Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld berät Dr. Hartmann kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
In einem aktuellen Videobeitrag stellt er zwei legale Möglichkeiten vor:
1 Über das Strafurteil
Wird im Strafverfahren die Fahreignung festgestellt und im Urteil dokumentiert, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden (§3 Abs. 3 und 4 StVG). Eine zusätzliche MPU darf dann nicht mehr angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist vielen Betroffenen unbekannt, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dies bereits 1988 bestätigt hat.
2 EU-Führerschein im Ausland
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat neu zu erwerben. Wird dabei die Sperrfrist beachtet und das Wohnsitzerfordernis eingehalten, ist der Führerschein ohne Umschreibung auch in Deutschland und der gesamten EU gültig - selbst dann, wenn hierzulande noch eine MPU gefordert würde.
Wichtige Hinweise:
Die Sperrfrist in Deutschland muss abgelaufen sein
Der Wohnsitz im Ausstellungsland ist verpflichtend
Dr. Hartmann betont: "Viele wissen nicht, dass es gleich zwei rechtlich abgesicherte Wege zurück zum Führerschein gibt - und das ganz ohne MPU."
Die Kanzlei Dr. Henning Hartmann mit Standorten in Oranienburg, Berlin und Bielefeld gehört zu den renommierten Adressen im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts. Gründer und Namensgeber Dr. Henning Hartmann ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in komplexen Verfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Themen Führerschein, Fahrerlaubnisrecht und MPU. Viele Betroffene wenden sich an die Kanzlei, wenn sie nach Alkohol- oder Drogenfahrten den Führerschein zurückerlangen möchten oder Unterstützung bei der Umgehung bzw. Abwehr einer MPU suchen. Darüber hinaus berät die Kanzlei umfassend zu Fragen des EU-Führerscheins, einschließlich der Verlängerung abgelaufener Dokumente im europäischen Ausland.
Die Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung, hohe Fachkompetenz und engagierte Mandatsbetreuung aus. Ob strafrechtliche Verteidigung, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Mandanten profitieren von praxisnahen Lösungen, fundierter Expertise und einer transparenten Kommunikation.
Unterstützt wird Dr. Hartmann von einem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten, Fachkräften und Kooperationspartnern. Durch die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und strategischem Vorgehen gelingt es, auch in schwierigen Fällen optimale Ergebnisse zu erzielen.
Kontakt
Kanzlei Dr. Henning Hartmann
Henning Hartmann
Bernauer Str. 29
16515 Oranienburg
+4933015018745
https://www.re-hartmann.de/
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