Neues UWG ab 27. September 2026: Strengere Regeln wahrscheinlich auch für Arbeitgebersiegel

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 Strengere Regeln wahrscheinlich auch für Arbeitgebersiegel
Top Arbeitgeber (Arbeitgebersiegel)

Ab dem 27. September 2026 gilt eine verschärfte Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 um. Die Inflation der intransparenten Arbeitgebersiegel dürfte damit massiv eingedämmt werden. Arbeitgeber sollten jetzt handeln und ihre Kommunikation prüfen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Ein Nachhaltigkeitssiegel darf künftig nur noch verwendet werden, wenn es auf einem unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystem mit Drittprüfung beruht oder staatlich festgesetzt ist. Selbst erstellte Gütesiegel ohne echte Prüfung sind dann unzulässig – auch wenn ihre Aussagen inhaltlich zutreffen.

Ob auch zahlreiche Arbeitgebersiegel unter die neue Regelung fallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gesetz definiert ein Nachhaltigkeitssiegel als freiwilliges Gütezeichen, das ökologische oder soziale Merkmale hervorhebt. Da soziale Merkmale ausdrücklich genannt sind, kommen grundsätzlich auch zahlreiche Arbeitgebersiegel in Betracht, die Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit oder Mitarbeiterzufriedenheit auszeichnen.

Ob ein konkretes Arbeitgebersiegel tatsächlich erfasst ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab und ist gesondert zu prüfen – ebenso, ob im jeweiligen Einsatzkontext ein verbrauchergerichteter Bezug besteht, an den das UWG anknüpft.

Wo die neue Norm greift, gilt sie ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz. Bei weitverbreiteten Verstößen drohen im Extremfall Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Wer auf eine richtige Prüfung durch echte Experten und nicht eine wie auch immer besetzte Jury setzt, die Vergabedingungen transparent veröffentlicht und eine wissenschaftlich fundierte Methodik verwendet die auch im Stande ist, das zu messen was gemessen werden soll, ist vermutlich sehr gut aufgestellt. HR-Verantwortliche sollten ihre Arbeitgebersiegel jetzt dringend überprüfen. Eine Checkliste kann hier unterstützen: https://www.diqp.eu/arbeitgebersiegel-2026-neue-gesetzliche-regeln-im-ue...

Das DIQP bietet seit vielen Jahren verschiedene Arbeitgebersiegel an. Darunter "Top Arbeitgeber". Die Auszeichnung basiert auf einem wissenschaftlich fundierten Verfahren. Grundlage sind eine repräsentative Mitarbeiterbefragung und ein HR-Interview. Die Mitarbeiterbefragung, das HR-Interview und die Vergabebedingungen sind bei Top Arbeitgeber (DIQP) öffentlich einsehbar. Zudem haben wir eine Ergebnisseite für erfolgreiche Arbeitgeber erstellt und die erfolgreichen Arbeitgeber müssen darauf verlinken. So ist aus unserer Sicht sichergestellt, dass sich Interessierte mit vielen relevanten Informationen versorgen können.

Mitarbeiterbefragung:  https://www.diqp.eu/arbeitgebersiegel-top-arbeitgeber/muster-einer-mitar...
HR-Interview:  https://www.diqp.eu/arbeitgebersiegel-top-arbeitgeber/hr-interview-muster/
Vergabebedingungen:  https://www.diqp.eu/wp-content/uploads/2023/08/TOP-ARBEITGEBER.pdf
Ergebnisseite:  https://www.diqp.eu/testergebnisse/top-arbeitgeber/max-mustermann/

Das DIQP hat verschiedene Standards entwickelt. Auf Grundlage dieser Standards können sich Unternehmen zertifizieren lassen. Die Kriterien und beispielsweise die Mitarbeiterbefragungen bei "Top Arbeitgeber" oder "Familienfreundlicher Arbeitgeber" sind öffentlich einsehbar und die Verfahren beruhen auf wissenschaftlicher Forschung. Zudem werden Ergebnisseiten erstellt und die Vergabebedingungen dort transparent verlinkt. Erfolgreich zertifizierte Unternehmen müssen darauf verlinken. So können sich Interessierte umfassend informieren. Das DIQP verfolgt schon seit vielen Jahren diesen transparenten Umgang mit seinen Vergabebedingungen.

Kontakt
DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und prüfung e.V.
Bernhard Scharfenberg
Hohenzollerndamm 152
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030/34649220
https://www.diqp.eu

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