Geplante Elterngeld-Kürzung: Betreuungslücke ab dem 9. Lebensmonat, Petition gegen Einschnitte gestartet
Elterngeld.net warnt vor geplanten Einschnitten beim Elterngeld: Familien entsteht ab dem 9. Lebensmonat eine Betreuungslücke. Jetzt Petition unterstützen.
Nach einem Bericht des Spiegel prüft Bundesfamilienministerin Karin Prien Einschnitte beim Elterngeld: Die maximale Bezugsdauer könnte von 14 auf 12 Monate sinken. Zugleich sollen Familien die vollen 12 Monate nur erhalten, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen.
Elterngeld.net warnt davor, diese Pläne als Reform für mehr Partnerschaftlichkeit darzustellen. "Für viele Familien wäre das faktisch eine Kürzung von Familienzeit", sagt Michael Tell, Elterngeldberater und Betreiber von Elterngeld.net. "Wenn Mütter nach acht Monaten wieder arbeiten müssen, entsteht eine Betreuungslücke. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Kita oder Kindertagespflege gibt es erst ab dem ersten Geburtstag."
Aus Sicht von Tell liegt genau darin das zentrale Problem. Viele Familien planen das erste Lebensjahr bewusst so, dass ein Elternteil, häufig die Mutter, zu Hause bleibt. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil das Kind noch sehr klein ist, weil Betreuung fehlt oder weil Eltern diese Zeit selbst übernehmen wollen. Die Kürzung widerspricht daher dem Wunsch vieler Eltern, das erste Lebensjahr als Schutz- und Bindungszeit zu gestalten. Eine Regelung, die den vollen Anspruch an vier Monate des zweiten Elternteils knüpft und zugleich die Gesamtbezugsdauer senkt, würde viele Familien in ein anderes Modell drängen: frühere Erwerbsarbeit statt selbstbestimmter Familienzeit.
"Das ist keine neutrale Modernisierung", sagt Tell. "Die Bundesregierung würde damit den Druck erhöhen, dass Frauen früher wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Familienarbeit wird erneut als nachrangig behandelt, obwohl sie für Kinder und Gesellschaft unverzichtbar ist."
Das Problem ist nicht neu. Bereits 2007 hatte Tell beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nach dem Elterngeld-Bezugszeitraum eingebracht. 2013 wurde später ein Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag eingeführt. Für die jetzt diskutierten Pläne reicht das aber gerade nicht. Wenn Familien faktisch ab dem 9. Lebensmonat Erwerbsarbeit organisieren sollen, entsteht erneut eine Lücke zwischen politischer Erwartung und rechtlicher Realität.
Die geplante Änderung hätte zudem finanzielle Folgen. Elterngeld ersetzt Erwerbseinkommen nicht vollständig und ist gedeckelt. Wenn der zweite Elternteil zusätzliche Monate übernehmen muss, kann die Familie Einkommen verlieren. Tragbar wird das Modell dann oft nur, wenn der betreuende Elternteil früher wieder arbeitet.
Gegen die geplanten Einschnitte hat Elterngeld.net eine Petition gestartet:
https://www.change.org/elterngeldkuerzung
Hintergründe, Argumente und Informationen zur kostenfreien Online-Infoveranstaltung jeden Sonntag von 17 bis 18 Uhr stehen unter:
https://www.elterngeld.net/elterngeld-kuerzung.html
"Wer frühe Erwerbsrückkehr erwartet, muss zuerst verlässliche Kinderbetreuung schaffen", sagt Tell. "Alles andere ist familienpolitisch ein Rückschritt."
Elterngeld.net informiert und berät seit 2006 zum Elterngeld.
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