GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Steuerschätzungen nach Betriebsprüfung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 April 2019GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Steuerschätzungen nach Betriebsprüfung
Werden dem Finanzamt nicht alle steuerrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt, kann es nach einer Betriebsprüfung zu Hinzuschätzungen durch die Behörde kommen.
Die Finanzbehörden haben einen Anspruch darauf, dass ihnen alle steuerrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Den Steuerpflichtigen trifft hier eine Mitwirkungspflicht. Wird gegen diese Mitwirkungspflicht verstoßen und dem Finanzamt werden nur unvollständige oder sogar falsche Unterlagen überlassen, ist die Behörde zu Hinzuschätzungen berechtigt. Solche Steuerschätzungen können teuer werden und sollten natürlich vermieden werden. Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte sind die Hinzuschätzungen durch die Finanzbehörden nicht immer berechtigt und können selbst fehlerhaft sein.