Wenn der Flankenschutzfahnder klingelt
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 May 2025
Essen - Immer häufiger setzt das Finanzamt sogenannte Flankenschutzfahnder (Quelle: BMF-Schreiben vom 15.12.2022, Az.: IV A 8 - S 1450/19/10001 :003) als Steuerfahnder ein. Diese erscheinen in der Regel unangemeldet, um vor Ort steuerliche Sachverhalte zu prüfen, die aus Sicht des Finanzamtes Fragen aufwerfen. "Die so genannte kleine Steuerfahndung ist vermehrt auch im privaten Bereich zu beobachten und es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit dem potenziellen Einsatz eines solchen Fahnders auseinanderzusetzen, um seine Rechte im Ernstfall wahren zu können", klärt Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, auf.
Die Tätigkeit der Flankenschutzfahnder stützt sich in erster Linie auf die Abgabenordnung und soll die Beamten in den Festsetzungs-Finanzämtern, die den Sachverhalt nur vom Büro aus prüfen können, mit einer Vor-Ort-Prüfung unterstützen, z. B. im Hinblick auf
- häusliches Arbeitszimmer,
- doppelte Haushaltsführung oder
- Berechtigung für eine Gebäude-Abschreibung.
