ARAG Verbrauchertipps mit nackten Tatsachen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 May 2025ARAG Experten zum Welttag der nackten Gartenarbeit am 3. Mai
Nackter Vermieter ein Mietmangel?
Was tun, wenn sich der Vermieter regelmäßig splitterfasernackt im Innenhof sonnt - und das direkt vor den Büroräumen? Das mag zwar ungewöhnlich sein, stellt aber laut ARAG Experten keinen Mietmangel dar. Im konkreten Fall fühlte sich die Mieterin durch diese nackten Tatsachen vor ihrem Bürofenster enorm gestört und wollte die Miete mindern. Doch die Richter waren der Ansicht, dass die Gebrauchstauglichkeit der Räume nicht beeinträchtigt sei, solange keine gezielte, sittenwidrige Einwirkung vorliegt - und ein gelegentlich nackter Vermieter zählt nicht dazu. Besonders spannend: Die Mieterin war schon vorher gerichtlich gegen den Vermieter vorgegangen - mit gemischtem Erfolg. Auch andere angebliche Mängel wie Müllprobleme und Baustellen im Haus reichten laut Gericht nicht für eine Mietminderung. Die Richter argumentierten nüchtern: Wer in einem gemischt genutzten Haus wohnt, müsse gewisse Eigenheiten hinnehmen - auch die eines freiheitsliebenden Vermieters (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 2 U 43/22).